Steuerrichtlinien für Versicherer nach neuen Meldevorschriften

Zuletzt aktualisiert: April 5, 2025
Der Umgang mit Steuerverpflichtungen kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es um Anpassungen der Finanzberichterstattung wie Adoptionsgewinne geht. In Malta haben Versicherer die Möglichkeit, Steuerzahlungen auf diese Gewinne aufzuschieben, so dass sie ihre Steuerverbindlichkeiten über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren verteilen können.
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Die maltesischen Steuerrichtlinien bieten Versicherern die Möglichkeit, Steuerzahlungen auf Adoptionsgewinne aufgrund von Anpassungen der Rechnungslegung aufzuschieben. Anstatt den gesamten Steuerbetrag sofort zu begleichen, können Unternehmen ihre Steuerverbindlichkeiten über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren verteilen. Dieser Ansatz hilft den Versicherern, ihren Cashflow effektiv zu verwalten und gleichzeitig ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Aufgeschobene Steuerzahlungen auf Adoptionsgewinne

Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Teil der im Jahr der Annahme fälligen Steuer zu stunden. Anstatt den vollen Betrag sofort zu zahlen, können die Steuerpflichtigen die Zahlung über einen gewählten Stundungszeitraum von bis zu fünf Jahren verteilen.

Bewerbung und Registrierung

Um für den Aufschub zu optieren, müssen die Steuerpflichtigen den entsprechenden Antrag ausfüllen und einreichen Anmeldeformular, erhältlich bei der CFR. Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail zu senden an ictuforms.mfin@gov.mt.

Beim Ausfüllen des Formulars müssen die Steuerpflichtigen:

  • Geben Sie die Anzahl der Jahre an, über die Sie die Steuerzahlung verteilen möchten
  • Geben Sie den Gesamtgewinn aus der Übernahme an, der sich aus Änderungen der kumulierten Gewinne oder Verluste eines Versicherers aufgrund der neuen Rechnungslegungsstandards ergibt.
  • Geben Sie den auf diesen Adoptionsgewinn zu zahlenden Steuerbetrag an.

Wer kann sich bewerben?

Die Möglichkeit des Steueraufschubs besteht für 10 Jahre, d. h. für den Zeitraum 2024 bis 2033 Veranlagungsjahre. Jeder Steuerpflichtige kann diese Wahl nur einmal treffen. Entscheidet sich ein Steuerpflichtiger beispielsweise für die Stundung im 2024 Veranlagungsjahrkönnen sie sich in den kommenden Jahren nicht mehr bewerben.

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherer zum Zeitpunkt der Anmeldung allen steuerlichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen sein. Dies bedeutet, dass es keine ausstehenden Salden oder anhängige Einreichungen im Rahmen der Einkommensteuergesetze, Mehrwertsteuergesetzoder die Endgültige Regeln für das Abrechnungssystem.

Die Frist für die Einreichung der Wahl ist 30. September des betreffenden Veranlagungsjahres. Für das erste Jahr (2024) wurde die Frist jedoch verlängert auf 22. November 2024.

Steuern in Malta: Ein vollständiger Leitfaden für Privatpersonen


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Bildquelle: Freepik

Steuerrichtlinien für Versicherer mit Jahresende im Dezember

Für Versicherer, deren Geschäftsjahr im Dezember endet, läuft die Einreichungsfrist von 1. Juni bis 30. September jedes Jahr, außer im ersten Jahr, in dem die Frist auf 22. November 2024.

Steuerliche Leitlinien für Versicherer mit einem nicht im Dezember endenden Geschäftsjahr

Für Versicherer mit unterschiedlichen Geschäftsjahresenden variiert die Einreichungsfrist je nach dem spezifischen Monat, in dem ihr Geschäftsjahr abschließt. Im Allgemeinen müssen die Anträge innerhalb weniger Monate nach dem Jahresende eingereicht werden, wobei die Fristen von März bis August des folgenden Jahres.

Zahlung von latenten Steuern

Steuerzahler, die sich für eine Staffelung ihrer Steuerzahlungen entscheiden, müssen sicherstellen, dass sie die jährliche Rate bis zum 21. Dezember jedes Jahr. Die erste Zahlung, für das 2024 Veranlagungsjahrist fällig durch 21. Dezember 2024.

Für Unternehmen mit alternativen Steuerabrechnungsfristen gemäß Regel 5(b)(iii) der S.L. 372.16 Einkommensteuer (gesetzliche Daten) Regelndie erste Zahlung für die 2024 Veranlagungsjahr muss erfolgen durch 30. Juni 2025und die zweite Zahlung ist fällig bis 21. Dezember 2025.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Aufschub gilt nur für die Steuer auf Adoptionsgewinne. Die Fälligkeitstermine für die Steuer auf das steuerpflichtige Einkommen eines Versicherungsunternehmens bleiben unverändert.

Die Nichteinhaltung der Wahlbedingungen führt zum Verlust des Stundungsvorteils. In solchen Fällen wird der volle Steuerbetrag einschließlich etwaiger Zinsen sofort fällig.

Wenn ein Versicherer während des Aufschubzeitraums nicht mehr nach diesen Vorschriften steuerpflichtig ist, muss er dies dem Kommissar per E-Mail mitteilen ictuforms.mfin@gov.mt um zu bestätigen, dass die Wahl nicht mehr gilt.

Abschließende Überlegungen

Die Steuerstundungsregelung für Adoptionsgewinne bietet Versicherern in Malta eine strukturierte Möglichkeit, ihre Steuerverbindlichkeiten zu verwalten und sich gleichzeitig an die Änderungen in der Rechnungslegung anzupassen. Durch die Einhaltung der Förderkriterien und -fristen können die Unternehmen von einem reibungsloseren Übergang ohne unmittelbare Steuerbelastung profitieren. Die Einhaltung der Vorschriften ist jedoch entscheidend für die Beibehaltung der Stundungsvorteile und die Vermeidung von Strafen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften einhält und die Möglichkeiten der Steuerstundung optimal ausschöpft.

Weitere Lektüre

Quellen

CFR (Commissioner for Revenue)

Einkommensteuergesetz - Malta

Regeln zur Einkommensteuer (gesetzliche Daten) (S.L. 372.16)

Mehrwertsteuergesetz - Malta

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