Sozialversicherungsbeiträge in Malta

Die Sozialversicherungsbeiträge sind ein wichtiger Aspekt der finanziellen Stabilität und Unterstützung für Einzelpersonen in Malta. In diesem aufschlussreichen Artikel erfahren Sie mehr über sie.
Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind ein entscheidender Aspekt der finanziellen Stabilität und Unterstützung für Einzelpersonen in Malta. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Pflichten und Rechte in Bezug auf diese Beiträge kennen.

Beiträge zur Sozialversicherung werden zu wöchentlichen Sätzen berechnet, wobei jedes Jahr der Erwerbstätigkeit 52 oder 53 Beiträge (je nach der Anzahl der Montage in diesem Jahr) in der Akte des Beitragszahlers ausmacht. Einzelpersonen können auch eine Übersicht über die Sozialversicherungsbeiträge anfordern bei der Ministerium für soziale Sicherheit. Dieses Blatt ist in die Klassen Beiträge und Kredite unterteilt.

Mit diesen Beiträgen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Reihe von Sozialleistungen, darunter Gesundheitsfürsorge, Renten, Arbeitslosengeld und andere soziale Unterstützungsleistungen.

Lassen Sie uns einen Blick auf die Feinheiten der Sozialversicherungsbeiträge in Malta für das Kalenderjahr 2025 werfen.

Wer fällt unter die versicherungspflichtige Beschäftigung

Im Rahmen der SozialversicherungsgesetzAls versicherungspflichtige Beschäftigung gilt jedes Dienst- oder Ausbildungsverhältnis. Dazu gehören Arbeitnehmer (die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind) und Selbstständige (die ein Einkommen aus einem Gewerbe oder einer Tätigkeit erzielen). Alle Personen über 16 Jahren und unter dem Rentenalter (65 Jahre), die eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sind zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. 

Darüber hinaus können in bestimmten Fällen Personen als Selbstständige versichert werden, die Einkünfte aus Vermietung, Zinsen und Investitionen erzielen.

Sozialversicherungsbeiträge in Malta für 2025: Detaillierter Überblick

Ein klares Verständnis der Sozialversicherungsbeiträge in Malta ist für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler unerlässlich. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Beiträgen der Klassen 1, 2 und 3 und zeigt deren Unterschiede und Zweck auf.

Klasse 1 Erwerbstätige Personen

Wenn Sie erwerbstätig sind, aber nicht unter Teil II des ersten Anhangs des Sozialversicherungsgesetzes (Cap. 318) fallen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 zahlen. Diese Beiträge richten sich nach den Sätzen in Teil I des Zehnten Anhangs desselben Gesetzes.

Klasse 1 Die Beiträge sind in Kategorien unterteilt:

  • Kategorie A: Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren.
  • Kategorien B, C und D: Abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Geburtsjahr.

Wenn Sie bei demselben Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung von weniger als 8 Stunden pro Woche ausüben, gelten Sie für die Zwecke der Sozialversicherung nicht als versicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn Ihr Jahresverdienst aus einer Beschäftigung jedoch 910 € übersteigt, müssen Sie stattdessen Beiträge für sich selbst zahlen.

Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 werden von den Löhnen der Arbeitnehmer abgezogen, wobei die Arbeitgeber den gleichen Betrag zahlen. Der Satz basiert auf dem wöchentlichen Grundlohn, ohne Zulagen, Prämien und Überstunden.

Wer mehrere Teilzeitstellen hat, kann bis zu 40 Wochenstunden einzahlen, um eine höhere Rente zu erhalten.

Klasse 2 Selbstversorger

Ein Selbständiger ist eine Person, die nicht in einem formellen Arbeitsverhältnis steht und gemäß Teil II des ersten Verzeichnisses des Sozialversicherungsgesetzes (Cap. 318) befreit ist und mehr als 910 € jährlich durch geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeiten verdient. Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, aber mehr als 17,50 € pro Woche oder 910 € pro Jahr verdienen, werden für die Zwecke der Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls als Selbstständige eingestuft.

Klasse 2 Die Beiträge werden in die Kategorien SA, SB und SC eingeteilt, je nach dem angegebenen Einkommen und dem Geburtsjahr.

Der Sozialversicherungsbeitragssatz für Selbstständige wird auf der Grundlage des im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Nettojahreseinkommens aus Gewerbe oder Beruf berechnet. Im ersten Jahr ihrer Tätigkeit können sie den niedrigsten Satz der Klasse 2 SA zahlen, da die Einkommensdaten aus dem Vorjahr noch nicht vorliegen.

Selbstständige müssen alle vier Monate, d. h. im April, August und Dezember, Sozialversicherungsbeiträge an den Kommissar für Steuern zahlen.

Werden die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, können Selbstständige gemäß Artikel 116 des Gesetzes über die soziale Sicherheit die Rückstände bis zu fünf Jahre lang begleichen, wobei eine Strafe von 1% pro Monat auf den nicht gezahlten Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung fällig wird.

Für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, sieht Artikel 116 vor, dass die Rückstände für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Satz gezahlt werden müssen.

Klasse 3 Selbstständig Erwerbstätige

Ein Selbständiger ist eine Person unter 65 Jahren mit gewöhnlichem Wohnsitz in Malta, die weder angestellt noch selbständig ist und deren Einkommen aus Mieten, Investitionen, Kapitalgewinnen oder ähnlichen Quellen stammt.

Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige werden als Beiträge der Klasse 2 eingestuft. Im Gegensatz zu den Beiträgen für Selbstständige der Klasse 2, die sowohl für die Rente als auch für kurzfristige Leistungen in Betracht kommen, werden die Beiträge für Selbstständige nur für die Rentenansprüche angerechnet. Diese Beiträge sind auf dem Beitragsnachweis der Sozialversicherung als Beiträge der Klasse 3 aufgeführt.

Der Beitragssatz richtet sich nach dem Jahresnettoeinkommen aus Mieten, Bankzinsen oder Geldanlagen, das im vorangegangenen Kalenderjahr erzielt wurde. Die Sätze sind dieselben wie für Selbstständige, mit Ausnahme des Satzes der Klasse 2 SP, der nur für Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen zwischen 1.005 € und 9.296 € gilt.

Die Berechtigung zur Zahlung von Beiträgen für Selbstständige nach dem Sozialversicherungsgesetz umfasst:

  • Diejenigen, die vor dem 4. Januar 2004 Beiträge der Klasse 2 gezahlt haben
  • Teilnehmer an staatlich anerkannten Vorruhestandsregelungen
  • Alleinstehende oder rechtlich getrennte Personen
  • Diejenigen, die Rückstände über das Retrospective Scheme (Budget 2015) zahlen
  • Diejenigen, die ihre Zahlungsrückstände über die Libyen-Regelung begleichen (Haushalt 2019)

Selbstständige müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge alle vier Monate an das Finanzamt abführen: im April, August und Dezember.

Anteilige Sozialversicherungsbeiträge

Mitarbeiter
Teilzeitbeschäftigte, die weniger als den wöchentlichen nationalen Mindestlohn verdienen, können sich dafür entscheiden, ihre Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 10% ihres tatsächlichen wöchentlichen Grundlohns anstelle des Standardsatzes der Klasse 1 Kategorie B zu zahlen, der 10% des nationalen Mindestlohns beträgt.

Dieser reduzierte Satz wird als anteiliger Satz der Klasse 1 bezeichnet. Der Arbeitgeber ist jedoch weiterhin verpflichtet, seinen vollen Anteil an den Beiträgen der Klasse 1 zu zahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass Beiträge, die zum anteiligen Satz gezahlt werden, für die Buchführung nicht als ein voller wöchentlicher Beitrag zählen, sondern anteilig auf der Grundlage des ermäßigten Satzes gewichtet werden.

Selbstständig tätige Personen
Teilzeitbeschäftigte Selbstständige, einschließlich Frauen, Studenten und Rentner, die unter der Mindesteinkommensgrenze für den SA-Satz der Klasse 2 verdienen, können sich dafür entscheiden, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15% ihres wöchentlichen Grundeinkommens anstelle des SA-Satzes der Klasse 2 zu zahlen.

Dieser ermäßigte Satz wird als Pro-rata-Satz der Klasse 2 bezeichnet. Ähnlich wie bei den Arbeitnehmern entsprechen die zum Pro-rata-Satz gezahlten Beiträge nicht einem vollen Wochenbeitrag in den Aufzeichnungen, sondern haben ein geringeres proportionales Gewicht im Vergleich zum Normalsatz.

Hauptunterschiede und Zweck der Unterscheidung

Klasse 1 (Arbeitnehmer und Arbeitgeber):

  • Wer zahlt: Die Beiträge werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt.
  • Zweck: Dieses System stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt werden, wodurch die gemeinsame Verantwortung für den sozialen Schutz gefördert wird.

Klasse 2 (Selbstständige):

  • Wer zahlt: Der Einzelne ist allein für seine Beiträge verantwortlich.
  • Zweck: Diese Struktur trägt den schwankenden Einkommensverhältnissen von Selbständigen Rechnung und gewährleistet, dass ihre Beiträge dem tatsächlichen Einkommen entsprechen. Diese Unterscheidung trägt auch dem Fehlen eines Arbeitgebers Rechnung, der die Beitragslast teilt.

Wichtige Punkte zur Erinnerung

  1. Einhaltung der Vorschriften: Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige müssen für eine rechtzeitige und korrekte Zahlung der Beiträge sorgen, um Strafen zu vermeiden.
  2. Aufzeichnungen: Das Führen genauer Einkommensunterlagen und die regelmäßige Aktualisierung der Daten bei der Sozialversicherungsanstalt sind für die Einhaltung der Vorschriften entscheidend.
  3. Aktualisierungen: Bleiben Sie auf dem Laufenden über alle Änderungen der Beitragssätze oder Vorschriften, indem Sie regelmäßig die Aktualisierungen der maltesischen Abteilung für soziale Sicherheit überprüfen.

Praktische Schritte

  • Verdienst überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Einkünfte korrekt angeben, damit die korrekten Beiträge berechnet werden können.
  • Informiert bleiben: Überprüfen Sie regelmäßig die Aktualisierungen der maltesischen Sozialversicherungsbehörde, um die neuesten Vorschriften einzuhalten.

Wenn Arbeitnehmer und Selbstständige in Malta diese Einzelheiten kennen, können sie ihre Verpflichtungen im Bereich der sozialen Sicherheit effizient erfüllen und sicherstellen, dass sie die entsprechenden Leistungen und Unterstützungen erhalten.

Kurz und bündig

Bevor Sie in Malta Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sollten Sie sich genau über die gesetzlichen Bestimmungen informieren und wissen, in welche Kategorie Sie fallen. Zu wissen, worauf Sie Anspruch haben, ist der erste Schritt, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Familie in Zukunft finanziell abgesichert sind.

Quellen

Beiträge zur Sozialversicherung

Ministerium für soziale Sicherheit

Sozialversicherungsgesetz

Klasse 1 Sozialversicherungsbeiträge

Klasse 2 Sozialversicherungsbeiträge

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