Maltas neue Vorschriften zur Befreiung von der Abschlussprüfung 2025: Erleichterung für kleine Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: August 27, 2025
Die maltesischen Vorschriften zur Befreiung von der Abschlussprüfung 2025 befreien kleine Unternehmen von kostspieligen jährlichen Prüfungen und gleichen die nationalen und EU-Standards an. Informieren Sie sich noch heute über die Vorteile und die wichtigsten Kriterien.
Prüfung

Jahrelang haben sich maltesische Unternehmer darüber beklagt, dass selbst die kleinsten Firmen zu jährlichen Prüfungen gezwungen wurden, die oft mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden waren. Jedes Unternehmen zu einer jährlichen Prüfung zu zwingen - ganz gleich, ob es sich dabei um ein Nestlé-Unternehmen oder um die örtliche Bäckerei handelt - war für ein europäisches Land höchst ungewöhnlich und etwas, gegen das sich die EU seit Jahren aktiv eingesetzt hat.

Jetzt, mit dem Regeln für die Befreiung von der Abschlussprüfung 2025Diese Last ist nun endlich beseitigt worden. Die Reform beendet einen Widerspruch, der fast zwei Jahrzehnte andauerte, und stellt Malta auf die gleiche Stufe wie den Rest Europas. Für Tausende von Kleinunternehmen bedeutet sie eine echte Zeit- und Geldersparnis und hat zweifellos einige Wirtschaftsprüfer dazu veranlasst, ihre Kragen nervös anzupassen.

Warum wurde jedes maltesische Unternehmen zu einer Prüfung gezwungen?

Die Ironie besteht darin, dass das maltesische Gesellschaftsgesetz auf dem Papier seit 2006als die EU-Rechnungslegungsrichtlinie erstmals umgesetzt wurde. Für Kleinst- und Kleinunternehmen galten theoretisch weniger strenge Vorschriften: Bei einem Umsatz von weniger als 93 000 Euro, Vermögenswerten von weniger als 46,6 000 Euro und 2 Beschäftigten hätte keine Prüfung erforderlich sein sollen.

Doch es gab einen Haken. Die Einkommensteuerverwaltungsgesetz (ITMA), Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe a), noch erforderlich jede Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Tätigkeit, zusammen mit ihrer Steuererklärung einen geprüften Jahresabschluss vorzulegen. Diese pauschale Verpflichtung übertrumpfte den Companies Act. Das Ergebnis war, dass fast zwei Jahrzehnte lang gab es die Ausnahmen nur in der Theorie. In der Praxis unterlagen selbst stille Gesellschaften oder Neugründungen ohne Umsatz den gleichen Prüfungsanforderungen wie wesentlich größere Unternehmen.

Dieser seit langem bestehende Widerspruch ist das, was die Regeln für die Befreiung von der Abschlussprüfung 2025 (Rechtsmitteilung 139 von 2025) endlich festgelegt haben. Durch die Angleichung des Steuerrechts an das Gesellschaftsrecht hat Malta diese Steuerbefreiungen zum ersten Mal in die Tat umgesetzt. Was seit 2006 eine "Phantom-Steuerbefreiung" war, ist nun eine greifbare Erleichterung und markiert das Ende einer Ära, in der maltesische Unternehmer für Prüfungen zahlten, die sie nie hätten durchführen müssen.

Neue Audit-Schwellenwerte: Von klein bis klein (und darüber hinaus)

Die maltesische Regierung hat das Regeln für die Befreiung von Prüfungen, 2025 (Rechtlicher Hinweis 139 von 2025) zur Überarbeitung der Prüfungspflichten für kleine Unternehmen. Diese Vorschriften gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen (einige Teile gelten ab 2025), und sie schaffen zwei Hauptwege für Unternehmen, die nicht geprüft werden:

  • 1. Befreiung für Kleinstunternehmen: Wenn Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Voraussetzungen für eine "Mikro"-Unternehmen, kann es vollständig von der Abschlussprüfung befreit werden. Die neuen Kriterien definieren Kleinstunternehmen als diejenigen, die es tun zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreiten: Umsatz 93.000 €, Gesamtvermögen 46.600 € und durchschnittlich 2 Mitarbeiter. Wenn Ihr Unternehmen innerhalb der alle drei dieser Grenzen, müssen Sie keinen Bestätigungsvermerk mehr vorlegen zu müssen mit Ihren Finanzberichten - Halleluja! Dies ist ein vollständig Befreiung. Wenn Sie zwei der drei Kriterien erfüllen, erhalten Sie eine Teilbefreiung: Sie brauchen keine Abschlussprüfung, aber Sie müssen eine Nachprüfungsauftrag In der Praxis bedeutet dies, dass die kleinsten Unternehmen den ganzen Prüfungszirkus vermeiden können und selbst etwas größere "Mikro"-Firmen nur eine vereinfachte Prüfung benötigen, aber dazu und zu einigen Fallstudien später mehr.
  • 2. Startups und neue kleine Unternehmen - Befreiung: Die neuen Vorschriften sind auch für neu gegründete Unternehmen von Vorteil. Neu gegründete Unternehmen kann eine Verzicht auf die Prüfung ihrer ersten beiden Rechnungsperioden wenn sie einige Kriterien erfüllen: Alle Anteilseigner müssen Einzelpersonen sein (keine Firmenanteilseigner), die vor kurzem eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben (d. h. MQR Stufe 3 oder höher, innerhalb der letzten 3 Jahre), und der Jahresumsatz des Unternehmens bleibt unter €80,000 in diesen Jahren. Mit anderen Worten: Wenn Sie und ein paar Studienfreunde kurz nach Ihrem Abschluss ein kleines Unternehmen gründen, brauchen Sie in den ersten zwei Jahren keine Prüfung, solange die Einnahmen bescheiden sind. Noch besser ist es, wenn Sie tun Wenn Sie sich in den ersten Jahren für eine freiwillige Prüfung entscheiden (vielleicht, um eine Bank oder einen Investor zu beeindrucken), können Sie 120% der Prüfungsgebühren von der Steuer absetzen (maximal 700 €, was, offen gesagt, weniger ist als die durchschnittlichen Prüfungskosten). Beachten Sie, dass diese Steuerbefreiung für Neugründungen empfindlich auf Änderungen der Eigentumsverhältnisse reagiert: Wenn sich die Zusammensetzung der Anteilseigner ändert und die Kriterien nicht mehr erfüllt sind (z. B. wenn Sie einen Investor aufnehmen, der ein Unternehmen ist), entfallen die Befreiung und der Steuerabzug.
  • 3. Erweiterte Entlastung für "kleine" Unternehmen (ab 2025): Ab Rechnungsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2025wird die Befreiung von der Abschlussprüfung auf Unternehmen ausgedehnt, die die aktualisierten maltesischen Kriterien für "kleine Unternehmen"im Einklang mit den EU-Empfehlungen. Ein kleines Unternehmen ist ein Unternehmen, das zwei der folgenden drei Grenzwerte nicht überschreitet: eine Bilanzsumme von 7,5 Millionen Euro, einen Umsatz von 15 Millionen Euro und 50 Beschäftigte. Um sich zu qualifizieren, müssen diese Grenzen eingehalten werden für zwei aufeinanderfolgende Rechnungsperioden. Die Erfüllung von zwei der drei Schwellenwerte bedeutet, dass ein Überprüfungsbericht nach dem Standard ISRE 2400 ausreicht. Wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, ist kein Audit oder keine Überprüfung erforderlich. für Steuerzwecke. Dies ist ein großer Schritt, denn die Messlatte wurde von der mikroskopisch kleinen Umsatzgrenze von 93 000 Euro auf 15 Millionen Euro angehoben. Damit sagt Malta: Wenn Sie nach EU-Maßstäben "klein" sind, werden Sie nicht gezwungen, eine Steuerprüfung nur wegen der Steuererklärung durchzuführen. Die Regel gilt auch für Unternehmen in kleinen konsolidierten Gruppen, und für Schifffahrtsunternehmen gelten besondere Grenzwerte (12 Mio. € Umsatz, 6 Mio. € Vermögenswerte und bis zu 50 Beschäftigte).

Einfach ausgedrückt: Malta hat sich von einem Regime, in dem Jeder musste geprüft werden, egal wie klein er war.zu einem Land, in dem die meisten kleinen Unternehmen es endlich überspringen können. Ein müder Buchhalter scherzte: "Malta ist endlich im 21. Jahrhundert der KMU-Freundlichkeit angekommen.

Das heißt aber nicht, dass Sie frei herumlaufen können. Sie müssen nach wie vor ordnungsgemäße Bücher führen, Abschlüsse nach GAPSME oder IFRS erstellen, sie bei den Behörden einreichen und Ihre jährliche Steuererklärung abgeben. Mit anderen Worten: Sie können Ihre Bücher nicht einfach auf den Scheiterhaufen werfen und dem Finanzamt sagen: "Ich bin klein, also kein Papierkram." Die Einhaltung der Vorschriften ist nicht verschwunden. Und es gibt Grenzen: Öffentliche Unternehmen, Banken und Versicherungen bleiben von der Steuerbefreiung ausgenommen. Aber für die Tausenden von Privatunternehmen, die das Rückgrat Maltas bilden, ist diese Änderung ein wahres Freudenfeuer der Bürokratie.

2025 Leitfaden für Finanzhilfen und Unternehmensförderungen

Tausende von Unternehmen betroffen - und Einsparungen in Millionenhöhe

Wie wichtig ist das für die maltesische Geschäftswelt? Mit einem Wort: riesig. Malta ist ein Land mit überwiegend kleinen und kleinsten Unternehmen. Nach offiziellen Statistiken gab es etwa 56.000 aktive Unternehmen in Malta im Jahr 2023, und über 97% davon sind Kleinst- oder Kleinunternehmen (die meisten haben weniger als 10 Beschäftigte). In der Vergangenheit mussten praktisch alle eingetragenen Unternehmen unter ihnen für eine jährliche Prüfung bezahlen. Einem Bericht aus dem Jahr 2017 zufolge hatte Malta etwa 85.673 Kleinstunternehmenwovon 45.708 waren gesetzlich verpflichtet, sich einer Prüfung zu unterziehen (ja, Zehntausende von Kleinstunternehmen). Nach Angaben der Times of Malta sind die Die Grundkosten einer Prüfung für ein Standard-Kleinstunternehmen belaufen sich auf etwa 1.000 €. oft viel mehr, wenn Ihre Konten komplex sind. Rechnen Sie nach und Sie werden feststellen, dass die Gesamtkosten enorm sind:

Mit den neuen Schwellenwertänderungen wird die die meisten dieser über 45 000 Unternehmen können sich von der obligatorischen Prüfung verabschieden. Selbst wenn sich nicht alle in Frage kommenden Unternehmen dafür entscheiden (einige könnten sich aus eigenen Gründen für eine freiwillige Prüfung entscheiden), sind die Auswirkungen erheblich. Die maltesische KMU-Kammer (GRTU) setzt sich seit langem für freiwillige Prüfungen für Kleinstunternehmen ein. Sie schätzt, dass 40% der Kleinstunternehmen, die sich für eine Befreiung entscheiden, folgende Vorteile hätten rund 18 Millionen Euro an Gebühren einsparen jährlich. Jetzt, da die Befreiung Realität ist, könnten die potenziellen Einsparungen im Laufe der Zeit sogar noch höher sein. Das ist Geld, das in das Unternehmen reinvestiert werden kann, um Personal einzustellen, die Ausrüstung aufzurüsten, Marketingkampagnen zu starten oder einfach nicht ausgegeben zu werden, um das Endergebnis zu verbessern. Wie ein Minister es ausdrückte, können die Unternehmen durch die Befreiung kleiner Unternehmen von unnötigen Prüfungen "in ihre Unternehmen reinvestieren, den Cashflow erhöhen und Schulden zurückzahlen". mit dem eingesparten Geld.

Im Vereinigten Königreich, wo es seit Jahren ähnliche Ausnahmeregelungen gibt, sparten kleine Unternehmen im Durchschnitt 4.500 £ pro Jahr. Und denken Sie neben den direkten Kosten auch an die Zeit- und Arbeitsersparnis83% der britischen Unternehmen in befragt sagten, dass sie durch die Ausnahmeregelungen wertvolle Zeit sparen konnten, die sie sonst für den Umgang mit Prüfern und Papierkram gebraucht hätten.

Geschäftsleute elegante Anzüge Geschäftstreffen Diskussion über neues Projekt Büro
Bildquelle: Freepik

Malta vs. die Welt: Endlich aufholen

Die Europäische Union fördert seit langem leichtere Regelungen für kleine Unternehmen. In der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU heißt es ausdrücklich, dass die Jahresabschlüsse von Kleinunternehmen müssen nicht geprüft werden denn "eine Prüfung kann einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten". für diese Kategorie. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben sich dies zu Herzen genommen und großzügige Schwellenwerte für die Befreiung von Prüfungen eingeführt. Zum Beispiel, das Vereinigte Königreich hat kleine Unternehmen seit 1993 von der Rechnungsprüfung befreit und hat in regelmäßigen Abständen die Messlatte erhöht, um mehr Unternehmen einzubeziehen. Dies führte zu mehr als eine Million britische Unternehmen Prüfungsfreiheit, kollektive Einsparung £4.6 Milliarden allein im Jahr 2015. Ja, das sind Milliarden mit einem b!"

Malta war bisher ein Ausreißer nach dem anderen Extrem. Die winzigen Schwellenwerte von 46 000 € Bilanzsumme und 93 000 € Umsatz waren buchstäbliches Kleingeld im Vergleich zum EU-Höchstsatz für kleine Unternehmen. Ein Kommentator veranschaulichte dies sehr anschaulich: Eine maltesische Genossenschaft mit Einnahmen von nur 50 000 Euro musste aufgrund von Einkommensteueranforderungen für eine Prüfung bezahlen, während in Deutschland ein Unternehmen dieser Größe vollständig befreit wäre (Deutschland liegt am oberen Ende der EU-Schwellenwerte, d. h. in Millionenhöhe), was sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit Maltas auswirkte.

Ein neuer Vorteil der Geschäftstätigkeit in Malta

Malta vermarktet sich seit langem als unternehmensfreundliches Land, niedrige effektive SteuernDie EU bietet eine Vielzahl von Vorteilen, wie z. B. qualifizierte englischsprachige Arbeitskräfte, Zugang zum EU-Binnenmarkt und viel Sonne. Jetzt können wir hinzufügen "geringere Befolgungskosten für KMU". zu dieser Liste von Vorteilen hinzufügen.

Es ist erwähnenswert, dass die Regierung die Finanzaufsicht nicht völlig aufgibt. Regulierungsbehörden wie die Malta Business Registry (MBR) erhalten weiterhin Ihre Jahresabschlüsse und können diese überprüfen. Die Kommissar für Einnahmen werden weiterhin genaue Steuererklärungen erwarten. Also die Integrität der Finanzberichterstattung aufrechterhalten werden soll Die Behörden haben zugesagt, dass die Aufhebung der Prüfungspflicht wie folgt erfolgen wird "und gleichzeitig sicherstellen, dass die Integrität der Abschlüsse nicht beeinträchtigt wird".. Dies könnte bedeuten, dass mehr Stichprobenkontrollen oder andere Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften für kleine Unternehmen in der Zukunft, aber diese dürften weit weniger aufwändig sein als eine vollständige Prüfung für alle.

Fallstudien: Wie die Befreiung von der Abschlussprüfung in der Praxis funktioniert

Diese Fallstudien wurden von MTCA übernommen, Leitlinien in Bezug auf die Regeln zur Befreiung von der Abschlussprüfung (Rechtlicher Hinweis 139 von 2025). (Jahr N = relevanter Rechnungszeitraum; Jahr N-1 = das Jahr davor; Jahr N-2 = zwei Jahre davor). In allen Fällen wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen in Malta registriert ist.

Fallstudie 1: Überprüfung statt Audit

Unternehmen A: Erfüllt 2 von 3 Kleinunternehmenskriterien (Bilanz + Umsatz) für Jahr N-1 und Jahr NDie Mitarbeiter haben die Grenze überschritten. Juristischer Haken: Regel 6(1)(a) (Audit Exemption Rules 2025); Artikel 185(2) Companies Act; erfüllt Artikel 19(4)(a) ITMA durch Überprüfungsbericht.

Das Ergebnis: A Prüfauftrag (ISRE 2400) reicht aus; eine vollständige Abschlussprüfung ist nicht erforderlich.

Jahr N-1Jahr N
Bilanzsumme€35,000€40,000
Umsatz€76,000€90,000
Durchschnittliche Mitarbeiter910


Fallstudie 2: Vollständige Befreiung (kein Audit, keine Überprüfung)

Unternehmen B blieb unter den Schwellenwerten für alle drei Kriterien (Bilanz, Umsatz und Beschäftigte) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Juristischer Haken: Regel 6(1)(b); Artikel 185(2) Companies Act.

Das Ergebnis: Vollständig befreit aus gesetzlichen Audit und Überprüfung.

Jahr N-1Jahr N
Bilanzsumme€38,000€40,000
Umsatz€75,000€80,000
Durchschnittliche Mitarbeiter22


Fallstudie 3: Kleine Gruppe → Eltern können Erleichterung beantragen

Unternehmen C ist eine Muttergesellschaft mit zwei Tochtergesellschaften. Die konsolidierten Zahlen der Gruppe bleiben zwei Jahre lang unter den Schwellenwerten. Juristischer Haken: Regel 6(1)(a)/(b); Artikel 185(5) Companies Act (Gruppe muss als "klein" eingestuft werden).

Jahr N-1Jahr N
Bilanzsumme2,8 Millionen € netto3 Millionen € netto
Umsatz4,5 Millionen € netto5 Millionen € netto
Durchschnittliche Mitarbeiter3535

Das Ergebnis: Wenn Unternehmen C, auf individueller Ebene:

Erfüllt alle 3: Es genießt eine vollständige Befreiunggemäß Artikel 185(2) des Gesellschaftsgesetzes auf individueller Ebene für zwei aufeinanderfolgende Jahre (Regel 6(1)(b) der Geschäftsordnung).

Erfüllt 2 von 3 Kriterien: a Überprüfungsbericht ausreichend ist, kann er gemäß Regel 6(1)(a) der Vorschriften einen Bericht über die prüferische Durchsicht anstelle eines Bestätigungsvermerks vorlegen.


Fallstudie 4: Gruppe zu groß → Keine Entlastung

Unternehmen D, Unternehmen D ist ein in Malta eingetragenes Unternehmen mit zwei hundertprozentigen Tochtergesellschaften. Die konsolidierten Konzernzahlen (d. h. die Zahlen der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zusammen)

Obwohl er für sich genommen klein ist, gehört er zu einer Gruppe, die die Schwellenwerte über drei Jahre hinweg überschritten hat. Juristischer Haken: Regel 6; Artikel 185(5) Companies Act (muss die Voraussetzungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre).

Jahr N-2Jahr N-1Jahr N
Bilanzsumme4,2 Millionen € netto4,1 Millionen € netto5 Millionen € netto
Umsatz8,1 Millionen € netto7,9 Millionen € netto8,5 Millionen € netto
Durchschnittliche Mitarbeiter303035

Das Ergebnis: Obwohl D im Jahr N-1 "klein" aussah, Keine Freistellung gilt, weil die Gruppe nicht als klein eingestuft wurde Jahr N-2 (und erneut im Jahr N). Der Gruppenstatus hat Vorrang vor der Soloposition des Elternteils.


Praktische FAQ: Umstellung auf die neuen Audit-Freistellungen

Muss ich eine Befreiung von der Prüfungspflicht beantragen?
Nein. Es gibt kein gesondertes Formular, das Sie ausfüllen müssen. Wenn Ihr Unternehmen unter den Schwellenwerten liegt, erstellen Sie Ihren Jahresabschluss einfach ohne eine vollständige Prüfung.

Was ist, wenn ich statt einer Prüfung einen Review-Auftrag benötige?
In diesem Fall beauftragen Sie einen Buchhalter mit der Durchführung einer Nachprüfungsauftrag (gemäß den ISRE 2400-Standards). Der Wirtschaftsprüfer erstellt einen Prüfungsbericht, der Ihrem Jahresabschluss beigefügt wird. Dieser ersetzt den traditionellen Bericht des Wirtschaftsprüfers.

Wie weise ich nach, dass das Unternehmen gewechselt hat?
Bei der Genehmigung des Jahresabschlusses sollten die Direktoren zu Protokoll geben, dass das Unternehmen die Freistellungskriterien erfüllt und einen Prüfbericht vorlegt (oder keinen Bericht, wenn es vollständig freigestellt ist). Der Jahresabschluss und der beigefügte Prüfungsbericht selbst dienen als Nachweis.

Muss ich weiterhin eine Buchhaltung beim MBR und eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?
Ja. Die Befreiung hebt nur die gesetzliche Prüfung Voraussetzung. Sie müssen nach wie vor Konten beim MBR erstellen und einreichen und die Steuererklärung und Berechnungen bei der Steuerbehörde einreichen.

Was ist, wenn eine Bank oder ein Investor auf einer Prüfung besteht?
Sie können bei Bedarf immer noch freiwillig einen Wirtschaftsprüfer beauftragen.

Brauchen Sie einen Rat?

Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, Expatax kann Sie mit vertrauenswürdigen Fachleuten in Malta in Kontakt bringen, die Sie durch die neuen Vorschriften zur Befreiung von der Betriebsprüfung führen und Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften helfen können.

Weitere Lektüre

Quellen

Maltesisches Institut für Steuern

Steuern und Zölle Malta

TimesofMalta.com

Gov.uk

Nationales Statistikamt.gov

Diesen Artikel teilen
Freigegebene URL
Vorige Post

Kurzzeitmiete vs. Langzeitmiete auf Malta: Wo ist das kluge Geld?

Nächster Beitrag

Treffen Sie Bader Elsaafi: Ein Expat, der in Gozo Immobilien und geschäftlichen Erfolg aufbaut

Weiter lesen