Jahresbericht und Malta Business Registry

Jährliche Berichterstattung und Gebühren für das maltesische Unternehmensregister (MBR)

In Malta, wie auch in vielen anderen Ländern, schreibt der rechtliche Rahmen für Unternehmen bestimmte jährliche Berichtspflichten vor, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. 

Eine dieser Anforderungen ist die fristgerechte Einreichung von Jahresberichten beim maltesischen Unternehmensregister (MBR) zusammen mit den erforderlichen Gebühren.

Jährliche Berichtspflichten

Mit der Eintragung einer Gesellschaft wird eine Reihe von laufenden Verpflichtungen in Gang gesetzt, darunter die Einreichung eines Jahresberichts beim Registerbeamten innerhalb von 42 Tagen nach dem "Gründungsdatum", das in der Regel mit dem Datum der Gründung zusammenfällt. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die relevanten Informationen des Unternehmens aus dem vorangegangenen Jahr.

Der Jahresbericht muss wichtige Angaben enthalten, wie z. B. den Namen des Unternehmens, die eingetragene Anschrift in Malta, das genehmigte und ausgegebene Aktienkapital, Angaben zu den Aktionären (einschließlich Namen, Adressen und gehaltene Aktien), Angaben zu den Geschäftsführern und ggf. Angaben zum Gesellschaftssekretär. 

Einreichungsmodalitäten und Gebührenstruktur

Die Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Jahresberichte entweder in Papierform oder elektronisch einzureichen. Unabhängig von der Art der Einreichung müssen dem Jahresbericht jedoch die vorgeschriebenen Gebühren beigefügt werden.

Die Gebührenstruktur richtet sich nach dem genehmigten Stammkapital der Gesellschaft, wobei die Abweichungen gemäß der in der LEGAL NOTICE 354 of 2008, geändert durch Rechtlicher Hinweis 381 von 2015, SONDERRECHTSVORSCHRIFTEN 386.03 COMPANIES ACT (FEES) REGULATIONS. Von jedem Unternehmen wird erwartet, dass es seinen finanziellen Verpflichtungen im Rahmen seines genehmigten Aktienkapitals nachkommt.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die rechtzeitige Einreichung des Jahresberichts ist wichtig, da bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängt werden. Verspätungen über das vorgeschriebene Zeitfenster von 42 Tagen ab dem festgesetzten Datum hinaus können zu finanziellen Auswirkungen für das Unternehmen führen. Die Strafen für verspätete Einreichung können erheblich sein und bis zu 2 329,37 € pro Jahresbericht betragen.

Um solche Strafen zu vermeiden, wird den Verantwortlichen säumiger Unternehmen empfohlen, sich proaktiv an den Registrator zu wenden und sich um eine Regelung der Strafe zu bemühen. 

Alles in Allem

Die Einhaltung der jährlichen Berichtspflichten und die Zahlung der damit verbundenen Abgaben sind wichtige Aspekte der Unternehmensführung und der Einhaltung von Vorschriften in Malta. Die Unternehmen müssen ihren Verpflichtungen stets zum richtigen Zeitpunkt und auf die richtige Art und Weise nachkommen, um die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Integrität des geschäftlichen Ökosystems zu wahren. Gleichzeitig wahren sie dadurch ihre langfristigen Interessen und minimieren den mit der Einhaltung von Vorschriften verbundenen Aufwand.

Quellen

Rechtlicher Hinweis 381

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