Die Besteuerung kann oft verwirrend erscheinen, besonders wenn es um internationale Angelegenheiten geht. Für Personen, die Malta als Wohnsitz in Betracht ziehen, ist es jedoch wichtig zu verstehen, wie die Überweisungsgrundlage funktioniert. Dieses Besteuerungsprinzip spielt eine zentrale Rolle dabei, wie ausländisches Einkommen behandelt wird, was steuerpflichtig wird und wie Neuankömmlinge ihre Finanzen vor dem Umzug strukturieren können.
Um den Prozess vor Ihrem Umzug zu vereinfachen, helfen wir Ihnen, die wichtigsten Begriffe und Regeln für diese Form der Besteuerung zu entdecken.
Besteuerungsgrundlage für Überweisungen betrifft nicht ansässige Personen
Die Besteuerung nach dem Überweisungsprinzip in Malta betrifft in erster Linie Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben im Land, die in der Regel als in Malta ansässige Personen bezeichnet werden, aber keinen Wohnsitz in Malta haben. Dieser Rahmen regelt die Besteuerung von Einkommen und Kapitalerträgen auf der Grundlage ihrer Quelle und des Ortes, an dem sie erzielt werden:
- Einkünfte, die in Malta erzielt werden, unterliegen der maltesischen Besteuerung, unabhängig davon, wo sie bezogen werden.
- Außerhalb Maltas verdientes Einkommen wird in Malta nur dann besteuert, wenn es in das Land überwiesen wird.
- Kapitalgewinne aus außerhalb Maltas gelegenen Vermögenswerten sind in Malta nicht steuerpflichtig, selbst wenn sie in das Land überwiesen werden.
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Domizil
Der Steuerstatus einer Person in Malta hängt von Begriffen wie Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Domizil ab:
- Wohnsitz: Sie wird durch die physische Anwesenheit bestimmt, wobei ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in Malta innerhalb eines Kalenderjahres als Residenz gilt. Diejenigen, die beabsichtigen, sich dauerhaft in Malta aufzuhalten, gelten ab dem Tag ihrer Ankunft als Einwohner.
- Gewöhnlicher Wohnsitz: Wer dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit in Malta lebt, gilt als gewöhnlicher Einwohner. Auch vorübergehend aufhältige Personen können unter bestimmten Bedingungen gewöhnliche Einwohner werden.
- Domizil: Es ist nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden, sondern gibt an, wo eine Person ihren ständigen Wohnsitz sieht. Man kann ein Domizil der Wahl erwerben, wenn man die Absicht hat, sich dauerhaft in einem Land aufzuhalten.

Wo werden Einkommen und Kapitalerträge besteuert?
Die Besteuerung von Einkommen und Kapitalerträgen in Malta folgt diesen Grundsätzen:
- In Malta anfallendes Einkommen: Einkünfte aus Tätigkeiten, die in Malta ausgeübt werden, werden in Malta besteuert. Passives Einkommen wird dort besteuert, wo sich die Quelle befindet.
- In Malta anfallende Kapitalgewinne: Gewinne aus in Malta belegenem Vermögen sind in Malta steuerpflichtig.
In Malta erzieltes Einkommen unterliegt der Besteuerung
In Malta bezogene Einkünfte, ob direkt oder indirekt, unterliegen der Besteuerung. Bei Überweisungen auf maltesische Bankkonten oder über Kreditkarten wird davon ausgegangen, dass es sich um Einkommen handelt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Überweisungen mit Kapitalcharakter, z. B. Erbschaften oder Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten, gelten jedoch nicht als steuerpflichtiges Einkommen.
Mindeststeuerpflicht für Nicht-Domizilierte
Nicht in Malta ansässige natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Malta haben, müssen eine Mindeststeuer von 5.000 € jährlich zahlen, wenn ihr weltweites Einkommen 35.000 € übersteigt. Für anderswo gezahlte Steuern kann eine Steuererleichterung beantragt werden. Alternativ können sich natürliche Personen für eine weltweite Besteuerung entscheiden, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerschuld führt.
Für jeden, der einen Wohnsitz in Malta in Erwägung zieht, ist es unerlässlich, die Grundsätze der Besteuerung zu verstehen, insbesondere in Bezug auf die Überweisungsgrundlage. Wenn man sich mit diesen Konzepten vertraut macht und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch nimmt, kann man sich in der Steuerlandschaft gut zurechtfinden und fundierte Entscheidungen in Bezug auf seine finanziellen Angelegenheiten treffen.
Richtig beraten lassen
Die Besteuerung kann komplex sein, und die unterschiedlichen Fälle der einzelnen Personen beeinflussen die Steuerpflichten. Bevor Sie Ihren Wohnsitz in Malta begründen, sollten Sie sich professionell beraten lassen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Steuerplanung zu optimieren. Zögern Sie nicht, sich an unsere Mitarbeiter zu wenden Die Website von Expatax Malta.
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