Maltas aktualisiertes Mietgesetz: 120 € Bußgeld für verspätete Mietvertragsanmeldung

Mit dem aktualisierten maltesischen Mietgesetz wird ab 1. September 2025 eine Gebühr von 120 € für die verspätete Registrierung von Mietverträgen eingeführt. Vermieter müssen sich innerhalb von 30 Tagen anmelden.
Vermietung

Ab dem 1. September 2025Im Rahmen des aktualisierten maltesischen Mietrechts werden neue Durchsetzungsmaßnahmen in Kraft treten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines 120 € Nachmeldegebühr für Vermieter, die es versäumen, private Wohnmietverträge innerhalb 30 Tage des Datums des Vertragsbeginns. Dies ist Teil einer umfassenderen Änderung der Gesetz über die Vermietung von Privatwohnungen (Kap. 604) eingeführt von Gesetz XX von 2024die auch die Vorschriften für Bestandsaufnahmen, Verlängerungen, Untervermietung und Mieterschutz überarbeitet.

Die Verlängerung der Frist von 10 auf 30 Tage bietet zwar mehr Flexibilität, führt aber auch zu schärfere Sanktionen und Durchsetzungsmechanismen mit dem Ziel, die Einhaltung der Vorschriften im privaten Mietsektor zu verbessern.

Vor den jüngsten Änderungen wurde die Registrierung von Leasingverträgen als "Pflicht". Das neue Gesetz formuliert es um als "Verpflichtung,", was den verbindlichen Charakter dieser Vorschrift unterstreicht. Die 30-Tage-Regel gilt nicht nur für neue Mietverträge - sie gilt auch rückwirkend. Das bedeutet, dass Mietverträge, die nach dem 1. Januar 2020 unterzeichnet und begonnen wurden, aber noch nicht oder verspätet registriert wurden, immer noch dem aktuellen Rechtsrahmen unterliegen.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass die 30-Tage-Frist im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung eines Vermieters wegen Nichtanmeldung nicht als Verteidigung in einem Gerichtsverfahren verwendet werden kann. Mit anderen Worten, ein Vermieter könnte sogar innerhalb des ersten Monats des Mietverhältnisses mit einer Anklage konfrontiert werden, wenn er die Vorschriften nicht eingehalten hat.

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Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Wird ein Mietvertrag nicht innerhalb der 30-Tage-Frist registriert, drohen nun strenge Geldstrafen.

Ab dem 1. September 2025 wird ein €120 Eine Gebühr für verspätete Registrierung wird für jeden Mietvertrag erhoben, der mehr als 30 Tage nach dem Datum der Unterzeichnung eingereicht wird. Diese Verwaltungsgebühr gilt für alle Mietverträge, die ab dem 1. Januar 2020 unterzeichnet werden.

Zusätzlich zu dieser neuen Gebühr drohen Vermietern Geldbußen in Höhe von €2,500 zu €10,000 pro Vertrag, je nach Schwere des Verstoßes und je nachdem, ob der Verstoß unverzüglich behoben wird.

Die Mieter sind gesetzlich befugt, den Mietvertrag selbst anzumelden, wenn der Vermieter dies nicht tut, und können die entstandenen Kosten - einschließlich der Gebühr für die verspätete Anmeldung - vom Vermieter zurückfordern.

Rechtlich gesehen gilt ein nicht registrierter Mietvertrag als null und nichtig. Das bedeutet, dass ein Vermieter, der einen Vertrag nicht registriert hat, das Recht verlieren kann, ihn vor Gericht durchzusetzen, einschließlich der Forderung nach unbezahlter Miete oder der rechtmäßigen Kündigung des Vertrags.

Inventar jetzt rechtlich bindend

Eine der einschneidendsten Änderungen des Gesetzes betrifft Vorräte. Nach der neuen Gesetzgebung muss jeder Mietvertrag - möbliert oder unmöbliert - eine unterzeichnetes Inventar, unterstützt durch fotografischer Beweis. Dieser muss zusammen mit dem Mietvertrag bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Fehlt das Inventar, kann die Wohnungsbehörde die Anmeldung ablehnen, und der Vertrag selbst wird als rechtsunwirksam betrachtet. Mit dieser Vorschrift sollen Streitigkeiten über Schäden und fehlende Gegenstände vermieden und der professionelle Standard, der von Mietvertragsunterlagen erwartet wird, verstärkt werden.

Die Umstellung auf eine 30-tägige Registrierungsfrist ist Teil eines umfassenderen Reformpakets, das 2024 verabschiedet wurde. Weitere wichtige Aktualisierungen sind:

  1. Festgelegte Verfahren für Verlängerungen und Ersetzungen: Verlängerungen müssen nach bestimmten gesetzlichen Verfahren erfolgen. Die Mieterhöhungen bei der Verlängerung von Mietverträgen sind auf 5 Prozent begrenzt, und jede Verlängerung muss mindestens ein volles Jahr umfassen. Auch für den Austausch oder die Aufnahme von Mietern während eines Mietverhältnisses gibt es jetzt einen klaren Rahmen.
  2. Überwachung der Bewohnbarkeit und Belegung: Die Wohnungsbehörde hat umfassendere Befugnisse zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Mindestwohnstandards und Belegungsbeschränkungen erhalten, was sich insbesondere auf Wohngemeinschaften und Untervermietung auswirken wird.
  3. Standardisierte Kündigungsfristen: Vermieter, die beabsichtigen, eine gemietete Immobilie für den Eigenbedarf zurückzufordern, müssen den Mietern jetzt unabhängig von der Art oder Dauer des Mietvertrags eine dreimonatige Kündigungsfrist per Einschreiben einräumen.
  4. Klarheit bei der Untervermietung: Das Gesetz schließt nun ausdrücklich Vereinbarungen ein, bei denen ein Unternehmen eine Immobilie mietet und sie an Mitarbeiter untervermietet, so dass diese den gleichen Registrierungs- und Compliance-Anforderungen unterliegen.

Registrierung und Dokumentation für Nicht-EU-Mieter

Für Pächter, die Drittstaatsangehörige (TCNs)Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung ist ein registrierter Mietvertrag oft unerlässlich. Sobald der Mietvertrag registriert ist, kann ein Bestätigungsschreiben der Wohnungsbehörde angefordert werden, das für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen erforderlich ist.

Zwar ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden, doch sollten TCN-Mieter wissen, dass sie das Anmeldeverfahren selbst einleiten können, wenn der Vermieter dies nicht tut. Dies ist besonders wichtig in Fällen, in denen zeitkritische Anträge vom Nachweis der Wohnung abhängen.

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Compliance ist nicht mehr optional

Die aktualisierten Mietgesetze in Malta spiegeln die klare Absicht wider, Struktur und Verantwortlichkeit in den privaten Mietmarkt zu bringen. Die Verlängerung der Anmeldefrist auf 30 Tage bietet zwar mehr Flexibilität, signalisiert aber auch eine stärkere Durchsetzung und höhere Erwartungen an die Einhaltung der Vorschriften durch die Vermieter.

Was sich nicht geändert hat, ist die feste Haltung der Regierung in Bezug auf Transparenz und Mieterschutz. Unabhängig davon, ob Sie nur ein Mietobjekt besitzen oder mehrere verwalten, ist das Wissen um Ihre Pflichten nach dem aktualisierten Gesetz unerlässlich, um rechtmäßig zu handeln und kostspielige Fehler zu vermeiden.

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