Wenn Sie als britischer Staatsangehöriger in Malta leben oder arbeiten oder als Malteser mit Arbeitseinkommen aus dem Vereinigten Königreich in Malta ansässig sind, ist es wichtig zu wissen, wie Ihr Einkommen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beiden Ländern besteuert wird, insbesondere die wichtigsten Bestimmungen Artikel 16die sich mit der grenzüberschreitenden Besteuerung von Arbeitseinkommen befasst.
Seit dem Brexit werden britische Staatsangehörige nun wie folgt eingestuft Drittstaatsangehörige (TCNs) in Malta, was bedeutet, dass sie zusätzliche Anforderungen an die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erfüllen müssen. Diese Änderung des Einwanderungsstatus bedeutet jedoch die Anwendung des DBA zwischen dem Vereinigten Königreich und Malta nicht beeinträchtigen. Artikel 16 des Abkommens regelt weiterhin die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und stellt sicher, dass der Schutz vor Doppelbesteuerung bestehen bleibt.
Die Bedingungen, die Sie gemäß Artikel 16 erfüllen müssen
Artikel 16 besagt, dass das Arbeitseinkommen wird nur in Ihrem Wohnsitzland besteuertMalta oder dem Vereinigten Königreich - wenn alle drei eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Erstemüssen Sie sich während des Steuerjahres höchstens 183 Tage in dem anderen Land aufhalten. Diese Zahl umfasst sowohl Arbeitstage als auch arbeitsfreie Tage wie Wochenenden und Feiertage.
ZweiteIhr Arbeitgeber darf nicht in dem Land ansässig sein, in dem Sie vorübergehend arbeiten. Wenn Sie zum Beispiel von einem Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich für ein kurzfristiges Projekt nach Malta geschickt werden, gilt diese Bedingung.
DritteIhr Gehalt darf nicht von oder im Namen einer Betriebsstätte (PE) in dem Land gezahlt werden, in dem Sie arbeiten. Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftspräsenz, z. B. ein lokales Büro oder eine Niederlassung. Wenn Ihr Arbeitgeber keine solche Einrichtung in Malta oder im Vereinigten Königreich hat, erfüllen Sie diese Bedingung.
Wenn Sie alle drei Bedingungen erfüllen, wird Ihr Einkommen in Ihrem Wohnsitzland besteuert, ohne dass eine zusätzliche Steuerpflicht im Ausland besteht. Den vollständigen Wortlaut von Artikel 16 können Sie in der Doppelbesteuerungserlass UK-Malta (Rechtlicher Hinweis 123.35)
Wann können Sie in beiden Ländern besteuert werden?
Wenn eine der drei vorgenannten Bedingungen erfüllt ist nicht erfülltwird Ihr Arbeitseinkommen steuerpflichtig in dem Land, in dem Sie die Arbeit physisch ausführen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Gastland aufhalten, Ihr Arbeitgeber dort ansässig ist oder Ihr Gehalt mit einer örtlichen Niederlassung oder Betriebsstätte verbunden ist. In solchen Fällen werden Sie möglicherweise in beiden Ländern besteuert, aber Doppelbesteuerung durch Steuererleichterungsmechanismen vermieden wird.
Je nach Ihrer Situation müssen Sie diese Entlastung bei der Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes beantragen. Wenn Sie zum Beispiel in Malta arbeiten und im Vereinigten Königreich ansässig sind, müssen Sie die Steuervergünstigung möglicherweise über HMRC. Wenn Sie dagegen als Malteser im Vereinigten Königreich arbeiten, beantragen Sie die Befreiung über die Kommissar für Einnahmen in Malta. In der Regel geschieht dies durch Entlastung von ausländischen SteuergutschriftenDadurch können Sie die in einem Land gezahlte Steuer mit Ihrer Steuerschuld in einem anderen Land verrechnen. Wenn Sie genaue Aufzeichnungen führen und sich bei Bedarf beraten lassen, können Sie sicherstellen, dass Sie diese Erleichterung korrekt in Anspruch nehmen und nicht mehr Steuern als nötig zahlen.
Gegenseitiges Verständigungsverfahren: Ihr Leitfaden für grenzüberschreitende Steuererleichterungen
Sonderregelung für internationale Transportarbeiter
Wenn Sie beschäftigt sind auf Schiffe oder Flugzeuge, die im internationalen Verkehr eingesetzt werdenArtikel 16 bietet eine klare Ausnahme:
▶️ Ihr Arbeitseinkommen beträgt nur im Land Ihres Wohnsitzes steuerpflichtigunabhängig davon, wie viele Tage Sie im Ausland arbeiten.
Dies gilt für Flugpersonal, Fährpersonal und Mitarbeiter von Kreuzfahrtschiffen, die entweder in Malta oder im Vereinigten Königreich arbeiten.
Schlüsselszenarien für britische und maltesische Arbeitnehmer
Situation | Besteuerungsvorschrift |
---|---|
Ein britischer Staatsangehöriger arbeitet in Malta für 4 Monate (weniger als 183 Tage) auf einer britischen Gehaltsliste, ohne maltesische PE | Nur im Vereinigten Königreich besteuert |
Ein maltesischer Einwohner nimmt einen 6-monatigen Vertrag im Vereinigten Königreich mit einem britischen Arbeitgeber an | Versteuert im Vereinigten Königreichmit Anspruch auf Entlastung in Malta |
Ein britischer Arbeitnehmer wird für 1 Jahr zu einer maltesischen Tochtergesellschaft entsandt | Versteuert in Maltamit Steuergutschrift im Vereinigten Königreich |
Ein maltesischer Pilot arbeitet bei einer britischen Fluggesellschaft, die in ganz Europa operiert | Nur in Malta besteuertunter der Annahme, dass Malta der steuerliche Wohnsitz ist |
Abschließende Überlegungen
Artikel 16 des Doppelbesteuerungsabkommens UK-Malta soll die Besteuerung für internationale Arbeitnehmer vereinfachen. Wenn Sie vorübergehend in einem anderen Land arbeiten, ist es oft möglich, nur im Heimatland besteuert zu werden. wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Bei längeren Aufenthalten, lokaler Beschäftigung oder wenn Sie mit einer Betriebsstätte verbunden sind, werden Sie wahrscheinlich dort besteuert, wo Sie arbeiten, aber Erleichterung ist verfügbarund die Doppelbesteuerung kann weiterhin vermieden werden.
Brauchen Sie Hilfe?
Sind Sie unsicher, wie Artikel 16 auf Ihre Situation anzuwenden ist? Unser Team bei Expatax Malta bietet persönliche Beratungen zur grenzüberschreitenden Beschäftigung zwischen dem Vereinigten Königreich und Malta und zu Doppelbesteuerungsmöglichkeiten an.
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Natürlich sind die Dinge nicht ganz so einfach, wie sie klingen - schließlich geht es um Steuern.