In Malta werden natürliche Personen auf das in einem Kalenderjahr (dem sogenannten Basisjahr) erzielte Einkommen besteuert, wobei die Steuerveranlagung im darauf folgenden Jahr (dem sogenannten Veranlagungsjahr) durchgeführt wird.
Personen, die sowohl ihren Wohnsitz als auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Malta haben, sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig.
Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, aber nicht ihren Wohnsitz in Malta haben, werden jedoch nur auf das in Malta erwirtschaftete Einkommen und auf alle nach Malta überwiesenen ausländischen Einkünfte besteuert. Ausländische Einkünfte, die außerhalb Maltas verbleiben, sowie im Ausland erzielte Kapitalgewinne werden nicht besteuert, unabhängig davon, ob diese Gewinne nach Malta gebracht werden.
Bei Personen, die mit einer Person verheiratet sind, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Malta hat, erfolgt die Besteuerung auf weltweiter Basis und nicht nach dem System der Quellen- und Überweisungssteuer.
Gebietsfremde hingegen werden nur mit Einkünften und steuerpflichtigen Gewinnen besteuert, die in Malta erzielt werden.
Persönliche Einkommensteuersätze in Malta
Malta wendet abgestufte progressive Steuersätze auf das persönliche Einkommen, die von 0% bis 35% reichen. Der höchste Satz von 35% gilt für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 60.000 €.
Die Steuersätze für das Basissteuerjahr werden in drei Gruppen eingeteilt:
- Verheiratete gebietsansässige Steuerpflichtige
- Alleinstehende gebietsansässige Steuerpflichtige
- Preise der Eltern
Was sind die Steuersätze der Eltern?
Natürliche Personen können sich für Elternsteuersätze qualifizieren, die im Vergleich zu den Standard-Einzelsteuersätzen günstigere Steuerklassen bieten, wenn sie:
Sorgerecht haben eines Kindes oder Unterhalt für ihr Kind zu zahlen, und
Das Kind ist:
- Unter 18 Jahre alt, oder
- Zwischen 18 und 23 Jahre altwenn in Vollzeitausbildung an einer Universität, Fachhochschule oder einer anderen anerkannten Bildungseinrichtung.
- Das Kind ist nicht erwerbstätig oder, wenn er arbeitet, verdient er weniger als 3.400 € pro Jahr.
Dieses System ermöglicht es berechtigten Eltern, von einer reduzierten Steuerschuld zu profitieren.
Mindestbesteuerung für in Malta ansässige Nicht-Domizilierte
Personen, die mit gewöhnlichem Aufenthalt, aber ohne Wohnsitz in Malta unterliegen der Einkommensteuer auf der Basis von Quelle und Überweisung. Dies bedeutet, dass sie besteuert werden:
- In Malta erzieltes Einkommenund
- Nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte (jedoch nicht auf ausländische Einkünfte, die außerhalb Maltas verbleiben).
Nach maltesischem Steuerrecht müssen diese Personen jedoch auch eine Mindeststeuerpflicht wenn sie:
- Sind die keiner anderen Mindeststeuerschwelle unterliegen nach maltesischem Recht.
- Verdient mindestens 35.000 Euro (oder Äquivalent) an ausländischem Einkommen nicht in Malta eingegangen im vorangegangenen Kalenderjahr.
In diesen Fällen sind sie verpflichtet, eine Mindeststeuer von 5.000 € in Malta für dieses Steuerjahr.
Bei der Ermittlung der Mindeststeuerschuld sind alle nach maltesischem Einkommensteuerrecht gezahlten Steuern zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie im Wege des Steuerabzugs oder auf andere Weise entrichtet wurden. Davon ausgenommen ist jedoch die bei der Übertragung von Grundstücken in Malta gezahlte Endsteuer. Die Mindeststeuerschuld von 5.000 € muss vor der Anwendung der Doppelbesteuerungsregelung berechnet werden.
Ab dem 1. Januar 2024 sind natürliche Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, von der maltesischen Einkommensteuer befreit, wenn ihre Einkünfte 11.620 € (vorher 10.535 €) nicht übersteigen.
Ein ermäßigter Einkommensteuersatz von 7,51 TP3T gilt für Einkünfte von registrierten Profifußballern, Wasserballern, Sportlern und lizenzierten Trainern. Ab 2024 wird diese Vergünstigung auf andere im Sport tätige Personen ausgeweitet.
Seit dem 1. Januar 2022 können selbständige Künstler, die Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten (wie definiert) erzielen, für einen pauschalen Steuersatz von 7,51 TP3T auf die ersten 30.000 Euro Umsatz im Jahr 2022 optieren, der in den Folgejahren auf 50.000 Euro ansteigt. Alle weiteren Einkünfte werden mit den Haupteinkünften kombiniert und mit progressiven Sätzen besteuert. Diese Steuer ist endgültig und wird weder verrechnet noch erstattet.
Natürliche Personen, die als Autoren qualifizierter literarischer Werke Lizenzeinnahmen erzielen, können sich für einen reduzierten Steuersatz von 7,5% (statt 15%) auf den vollen Bruttobetrag entscheiden. Voraussetzung dafür ist, dass die literarische Veröffentlichung nach dem maltesischen Urheberrechtsgesetz urheberrechtsfähig ist. Diese Steuer ist endgültig, ohne Aufrechnung oder Rückerstattung, und muss bis zum 30. April des betreffenden Veranlagungsjahres gezahlt werden.
Ermäßigte Steuersätze für Teilzeitarbeit und Überstunden
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf das Einkommen aus Teilzeitarbeit ein ermäßigter Steuersatz von 10%mit einer Obergrenze von 10.000 € pro Jahr für Teilzeitbeschäftigung und 12.000 € pro Jahr für nebenberufliche Selbstständigkeit. Die Steuerpflichtigen können auf diesen Satz verzichten und stattdessen zum Regelsteuersatz besteuert werden.
Für anrechenbare Überstundenverdienste ist der 15% Steuersatz gilt weiterhin für den ersten €10,000sofern der wöchentliche Grundlohn nicht höher ist als €375. Über diesen Schwellenwert hinausgehende Überstundenverdienste werden zu den normalen Einkommensteuersätzen besteuert.
Sondersteuersatz für überwiegend außerhalb Maltas ausgeführte Arbeiten
Arbeitnehmer, die der maltesischen Steuer auf Einkünfte aus Arbeitsverträgen unterliegen, die sie dazu verpflichten, hauptsächlich außerhalb Maltas zu arbeiten, können für einen pauschalen Steuersatz von 15% optieren, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Der Arbeitsvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben.
- Die Person darf sich insgesamt nicht länger als 30 Tage in Malta aufhalten, Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie kurze Übergangszeiten vor oder nach dem Vertrag nicht mitgerechnet.
Steuervorschriften für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung für Nomaden
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Nomadendie es ihnen ermöglichen, von Malta aus zu arbeiten, unterliegen einer pauschaler Steuersatz 10% auf Einkünfte aus "genehmigter Arbeit", bevor eine Doppelbesteuerung angewendet wird. Im ersten Jahr sind solche Einkünfte in Malta in der Regel nicht steuerpflichtig.
Rentenbesteuerung und Steuerbefreiungen
Die Grenze für steuerfreie Renteneinkünfte wurde von 14.968 € auf 16.220 € erhöht, wobei Verheiratete Anspruch auf zusätzliche 3.600 € steuerfreie Einkünfte aus anderen Quellen haben. Dies wird durch Steuererleichterungen erreicht, die nach der Berechnung der Steuern auf alle Einkünfte angewandt werden.
Außerdem werden Renteneinkünfte über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise vom steuerpflichtigen Einkommen ausgeschlossen:
- 2022: 20% steuerfrei (Höchstbetrag von 2.864 €)
- 2023: 40% steuerfrei (Höchstbetrag von 5.987 €)
- 2024: 60% steuerfrei (Höchstbetrag von 9.732 €)
- 2025: 80% steuerfrei (Höchstbetrag von 12.976 €)
- Ab 2026: 100% steuerfrei (Höchstbetrag von 16.220 €)
Ab dem Jahr 2024 sind Witwen- und Witwerrenten für Personen unter 61 Jahren nicht mehr steuerpflichtig. Die Begünstigten erhalten weiterhin die gleiche Rente, auf die ihr verstorbener Ehepartner Anspruch gehabt hätte.
Steuererstattungen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die weniger verdienen als €60,000 werden weiterhin Steuererstattungen erhalten, und zwar in Höhe von 60 € bis 140 €je nach ihrem Verdienst.
Spezielle Steuerprogramme für Residenten und Expats
Das Global Residence Programm
Entwickelt, um anzuziehen Nicht-EU-Bürgerbietet dieses Programm eine Pauschalsteuersatz 15% auf nach Malta überwiesene Einkünfte aus ausländischen Quellen, vorbehaltlich einer jährliche Mindeststeuer von 15.000 €. Um sich zu qualifizieren, müssen Einzelpersonen:
- Kauf einer Immobilie in Malta für mindestens €275,000 (in bestimmten Gebieten gelten niedrigere Schwellenwerte).
- Alternativ können Sie eine Immobilie für einen Mindestbetrag von 9.600 € pro Jahr (in bestimmten Regionen gelten niedrigere Schwellenwerte).
Die Regeln des Aufenthaltsprogramms (RPR)
Das RPR ersetzt die Regeln für vermögende Privatpersonen und gilt für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die keinen ständigen Wohnsitz in Malta haben. Die Steuerstruktur spiegelt die des Global Residence Programme wider, mit einem pauschalen Steuersatz von 15% auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte und einer jährlichen Mindeststeuer von 15.000 €.
Malta-Ruhestandsprogramm
Rentner, die eine regelmäßige Rente beziehen, können von einer 15% Steuersatzzur Verfügung gestellt:
- Zumindest 75% ihres steuerpflichtigen Einkommens stammt aus Rentenzahlungen.
- Die Rente wird in Malta gezahlt.
A Mindeststeuerpflicht von 7.500 € pro Jahr gilt, mit einer zusätzlichen 500 € pro unterhaltsberechtigte Person. Ab 2024 wurde dieses Programm erweitert auf Drittstaatsangehörige.
Steuervorteile für zurückgekehrte Migranten
Zurückgekehrte Migranten können sich für eine Besteuerung auf Quelle und Überweisungsbasis und nicht das weltweite Einkommen. Nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte über 4.200 € (alleinstehende Steuerzahler) oder 5.900 € (verheiratete Steuerzahler) wird besteuert mit Wohnung 15% Tarif, mit einer jährliche Mindeststeuer von 2.325 €.
Rentenprogramm der Vereinten Nationen (UN)
Ausgerichtet auf Rentner UN-Rentnerbietet dieses Programm Steuerbefreiungen und eine Pauschalsteuersatz 15% auf andere ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden. Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller:
- Besitz von Immobilien in Malta im Wert von mindestens €275,000 (oder €220,000 in bestimmten Bereichen).
- Alternativ können Sie auch eine Immobilie für mindestens 9.600 € pro Jahr (oder €8,750 in bestimmten Bereichen).
- Erhalten Sie mindestens 40% ihrer UN-Rente oder eine Witwen-/Witwerrente in Malta.
A Mindeststeuerpflicht von 10.000 € pro Jahr gilt (15.000 € für Paare, die UN-Renten beziehen).
Besondere Steuervorschriften für hochqualifizierte Fachkräfte
Regeln für hoch qualifizierte Personen (HQPR)
Diese Regelung wurde für Expatriates mit "qualifizierten Arbeitsverträgen" entwickelt und ermöglicht es berechtigten Personen, die in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Glücksspiel, Luftfahrt und Reproduktionstechnologie arbeiten, von einem Steuersatz von 15% auf ihr Einkommen zu profitieren.
- Der ermäßigte Steuersatz gilt für fünf Jahre (EWR-/Schweizer Staatsangehörige) oder vier Jahre (Drittstaatsangehörige).
- Erweiterungen von fünf Jahre (EWR/Schweiz) oder vier Jahre (Drittstaatsangehörige) sind möglich, bis zu einer höchstens 15 oder 12 Jahre.
- Keine neuen HQPR-Bestimmungen werden ausgestellt nach 31. Dezember 2025und die Leistungen müssen beginnen bis 31. Dezember 2026und endet vollständig mit 31. Dezember 2030.
Qualifizierende Beschäftigung in der Luftfahrt (persönliche Steuer) Regeln
Dieses Programm zieht Fachkräfte für den maltesischen Luftfahrtsektor an und bietet eine Pauschalsteuersatz 15% für Personen mit einem Einkommen von mindestens 45.000 € pro Jahr. Anspruchsberechtigte Personen können profitieren von fünf Jahremit zwei möglichen fünfjährige Verlängerung (maximal 15 Jahre).
Steuervorteile für Beschäftigte in der maritimen und Offshore-Industrie
Qualifizierte Fachleute in maritime Tätigkeiten und Offshore-Öl- und Gasdienstleistungen können sich für eine Pauschalsteuersatz 15%sofern ihre ein Jahresgehalt von mindestens 65.000 Euro (ohne Lohnnebenkosten).
Steuerliche Anreize für Innovations- und Kreativitätssektoren
Fachleute, die im Rahmen eines qualifizierten Arbeitsvertrags im Bereich Innovation und Kreativität tätig sind, können von einem pauschalen Steuersatz von 15% profitieren, sofern sie mindestens 52.000 € pro Jahr verdienen.
Diese Leistung gilt für vier aufeinanderfolgende Jahre und kann um fünf Jahre verlängert werden.
Blick in die Zukunft: Steuerpolitische Änderungen
Die Haushaltsplan 2025 Pläne zur Überarbeitung und Harmonisierung der steuerlichen Anreize für hochqualifizierte Fachkräfte angekündigt, um den sich entwickelnden wirtschaftlichen Bedürfnissen Maltas Rechnung zu tragen. Weitere Einzelheiten zu diesen Aktualisierungen werden in naher Zukunft erwartet.