Steuerbefolgung und Berichterstattung in Malta

Steuerbefolgung und Berichterstattung in Malta
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Um das maltesische Steuersystem zu verstehen, muss man sich mit der jährlichen Berichterstattung, der Körperschaftssteuer, der Mehrwertsteuer und der Einkommenssteuer auskennen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen einfachen Überblick darüber, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Unternehmen in Malta alle erforderlichen Steuervorschriften und Berichtsanforderungen erfüllt.

Jährliche Berichtsanforderungen

Unternehmen in Malta müssen ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen innerhalb von neun Monate ab dem Ende des Haushaltsjahres.

  • Unternehmen, deren Geschäftsjahr zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni endet, müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März des Folgejahres abgeben.
  • Für diejenigen, deren Geschäftsjahr am 31. Juli oder später endet, beträgt die Frist neun Monate nach Jahresende.

Je nach Größe Ihres Unternehmens in Bezug auf Jahresumsatz und Mitarbeiterzahl kann eine Prüfung erforderlich sein. Die Prüfungsstandards orientieren sich an den Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze für kleine und mittlere Unternehmen (GAPSME) zusammen mit dem maltesischen Gesellschaftsgesetz.

Wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Stempelsteuerbefreiung gemäß Artikel 47 des Gesetzes über die Dokumenten- und Übertragungssteuer (bekannt als DDT10 -Befreiung) erfüllt, profitieren Sie nicht nur von der Befreiung selbst, sondern auch von einer Verlängerung der Frist für die Steuerzahlungen. Statt der üblichen 9 Monate haben Sie nun bis zu 18 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit, um die Steuer zu zahlen.

Körperschaftssteuer

Die Norm Körperschaftssteuer Der effektive Steuersatz in Malta beträgt 35%. Durch verschiedene Erstattungsoptionen kann der effektive Satz jedoch auf bis zu 5% gesenkt werden. 

Die Körperschaftssteuererklärungen und die Abschlusszahlung sind innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres oder bis zum 31. März des Folgejahres fällig, je nachdem, was für das Steuerjahr relevant ist. Außerdem sind die vorläufigen Steuern in drei Raten zu zahlen: 30. April, 31. August und 21. Dezember.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Der Mehrwertsteuersatz in Malta reicht von 0% bis 18%. Alle MwSt-Erklärungen müssen vierteljährlich eingereicht werden, und zwar bis zum 15. des zweiten Monats nach Quartalsende. Die Einreichung sollte elektronisch erfolgen, außer für Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten, die ihre Erklärungen auf Papier einreichen können.

Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der MwSt-Erklärung wird eine Strafe von 20 € pro Tag oder 1% Zinsen fällig, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer wird eine Geldstrafe von 0,06% Zinsen pro Monat fällig. Sowohl gebietsansässige als auch gebietsfremde Unternehmen, die innerhalb der EU Handel treiben, müssen Intrastat-Meldungen abgeben, wenn ihre Eingänge oder Versendungen 700 € übersteigen. Die Frist für die Intrastat-Meldungen ist der 10. des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.

Weder EU- noch Nicht-EU-Unternehmen, die in Malta verkaufen, sind verpflichtet, einen Steuervertreter zu benennen.

Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Quellensteuern

Malta erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, unabhängig davon, ob sie an Gebietsansässige oder Nichtgebietsansässige gezahlt werden. Für Dividenden, die an Gebietsansässige gezahlt werden, können jedoch besondere Regeln gelten, weshalb es wichtig ist, sich von einem Steuerfachmann beraten zu lassen, um diese Feinheiten zu verstehen.

Persönliche Einkommensteuer

Für natürliche Personen in Malta gilt eine persönlicher Einkommensteuersatz von 35%. Die Einkommensteuererklärungen und die endgültigen Zahlungen sind jedes Jahr bis Ende Juni fällig. Wie bei den Unternehmenssteuern sind auch die vorläufigen Steuerzahlungen für Privatpersonen auf drei Termine verteilt:

  • 30. April: 20%
  • 31. August: 30%
  • 21. Dezember: 50%

Diese Zahlungsstrukturen können je nach den steuerlichen Gegebenheiten des Einzelnen variieren.

Schlussfolgerung

Die Einhaltung der Steuervorschriften in Malta ist für jedes Unternehmen entscheidend. Das bedeutet, dass Sie rechtzeitig Berichte einreichen, Unternehmenssteuern zahlen, die Mehrwertsteuer abführen und sich um die persönlichen Einkommenssteuern kümmern müssen. 

Um sicherzugehen, dass Sie alles richtig machen, sollten Sie sich an einen Steuerfachmann wenden, der Ihnen Ratschläge geben kann, die auf die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Quellen

Steuererklärung für ein Unternehmen in Malta

Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Mehrwertsteuersatz in Malta

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