Malta hat sich aufgrund seines günstigen Unternehmensumfelds, das wettbewerbsfähige Steuersätze, ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommenund ein zügiges Gründungsverfahren.
Die Insel verfügt auch über qualifizierte, englischsprachige Arbeitskräfte, und ist damit ein idealer Standort für internationale Geschäftstätigkeiten. Hier finden Sie einen detaillierten Leitfaden, der Expatriates bei der Eintragung eines Unternehmens in Malta hilft.
Schritt-für-Schritt-Unternehmensregistrierung in Malta
1. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Malta
In Malta können Sie Ihr Unternehmen entweder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Private Limited Liability Company) oder als Aktiengesellschaft (Public Limited Liability Company) eintragen lassen. Der Name einer privaten Gesellschaft muss mit "Ltd." oder "Limited" enden, während der Name einer öffentlichen Gesellschaft mit "p.l.c." enden sollte.
Die LTD ist der britischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung nachgebildet und ähnelt der italienischen SRL, der französischen SàRL, der polnischen z.o.o. und anderen länderspezifischen Versionen. Kurz und bündig, Das maximale Risiko der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auf das von ihnen in die Gesellschaft investierte Kapital begrenzt.. Wenn eine LTD ein Stammkapital von 10.000 EUR hat, ist die persönliche Haftung der Gesellschafter auf diesen ursprünglich investierten Betrag beschränkt. Vergleichen Sie dies mit einem Einzelunternehmer, der in seinem eigenen Namen tätig ist und nach dem Gesetz persönlich unbegrenzt haftet.
2. Erkundung der Societas Europaea (SE)
Für Unternehmen, die in ganz Europa tätig sein wollen, kann die Eintragung als Societas Europaea (SE) in Malta von Vorteil sein. Diese europäische Aktiengesellschaft ist in allen EU-Mitgliedstaaten leicht übertragbar und unterliegt dem maltesischen Recht, wenn sie in Malta eingetragen ist. Eine SE muss über ein Mindestaktienkapital von 120.000 € verfügen und kann durch verschiedene Methoden wie Fusionen oder die Gründung einer Holding- oder Tochtergesellschaft gegründet werden. SEs sind jedoch im Allgemeinen für europaweit tätige Großunternehmen geeignet, und für die meisten Unternehmer ist die SE ein komplexer und teurer Weg.
3. Neuansiedlung von Unternehmen in Malta
Ein Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeit nach Malta verlagern möchte, muss nicht unbedingt seinen bestehenden Betrieb auflösen oder bei Null anfangen. Die Option der Umdomizilierung ermöglicht es dem Unternehmen, seinen Sitz nach Malta zu verlegen und gleichzeitig die ursprüngliche, in einer ausländischen Gerichtsbarkeit gegründete juristische Person beizubehalten. Um sich als fortbestehendes Unternehmen in Malta registrieren zu lassen, muss ein ausländisches Unternehmen einen Antrag in der vorgeschriebenen Art und Weise und Form beim Registerbeamten einreichen. Durch die Verlegung des Firmensitzes nach Malta muss das Unternehmen die maltesischen Gesetze und Vorschriften einhalten, ohne eine neue juristische Person gründen zu müssen.
4. Unternehmensfusionen in Malta
Fusionen und Übernahmen können verschiedene Formen annehmen, z. B. eine einfache Übertragung von Aktien, eine Zeichnung einer neuen Aktienemission, eine Fusion durch Übernahme, eine Fusion durch Gründung eines neuen Unternehmens, ein Joint Venture oder eine Übertragung von Eigentum.
5. Zweigstelle Malta Niederlassung
Obwohl eine maltesische Zweigstelle nicht als eigenständige juristische Person angesehen wird, muss sie dennoch beim maltesischen Handelsregister eingetragen werden. Die Gründung einer Zweigniederlassung ist ein schneller und unkomplizierter Prozess, der dem Registerbeamten innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Malta gemeldet werden muss. Für die Gründung einer Zweigniederlassung ist kein Mindestaktienkapital erforderlich, und sie unterliegt den gleichen Gesetzen und Vorschriften wie eine eingetragene maltesische Gesellschaft, einschließlich der Möglichkeit, eine Steuerrückerstattung für etwaige Steuerausfälle in Malta zu beantragen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Zweigniederlassung nicht als juristische Person gilt.
6. Anforderungen an den Aktienbesitz:
Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Malta muss mindestens einen Anteilseigner haben, der entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein kann. In den Fällen, in denen ein Unternehmensdirektor in den Vorstand berufen wird, ist es wichtig, die Einhaltung der lokalen Vorschriften und ordnungsgemäßen Unternehmensführungspraktiken sicherzustellen. Das zulässige Mindestaktienkapital beträgt 1.164,69 €. Es gibt spezialisierte Dienstleistungen, die bei der Verwaltung von Aktien behilflich sind, einschließlich der Möglichkeit, Aktien über zugelassene Treuhänder zu halten, was die Unternehmensführung verbessern und die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen kann.
7. Ernennung von Direktoren und eines Gesellschaftssekretärs:
Private Unternehmen in Malta müssen mindestens einen Geschäftsführer ernennen, während öffentliche Unternehmen mindestens zwei Geschäftsführer haben müssen; Geschäftsführer können natürliche oder juristische Personen sein. Jedes Unternehmen muss außerdem eine natürliche Person als Gesellschaftssekretär ernennen, es sei denn, es ist in Malta registriert und lizenziert, eine juristische Person für diese Funktion zu ernennen.
Die Geschäftsführer und der Gesellschaftssekretär können Nicht-EU-Bürger sein und müssen ihren Wohnsitz nicht in Malta haben, was Flexibilität für das internationale Management bietet. Für eine wirksame Steuerverwaltung wird jedoch empfohlen, dass mindestens fünfzig Prozent des Vorstands aus einheimischen Direktoren und einem einheimischen Gesellschaftssekretär bestehen, der mit der maltesischen Gesetzgebung gut vertraut ist.
8. Einrichtung eines physischen und eingetragenen Sitzes in Malta
Die Einrichtung einer physischen Präsenz in Malta, einschließlich eines Büros und der Einstellung von Mitarbeitern vor Ort, ist entscheidend für die Steigerung der betrieblichen Effizienz und Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens. Darüber hinaus sind alle Unternehmen verpflichtet, eine registrierte Geschäftsadresse in Malta zu haben, die als offizielle Anlaufstelle für den Erhalt von Regierungskorrespondenz und rechtlichen Hinweisen dient. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, sondern trägt auch dazu bei, sich auf dem lokalen Markt zu etablieren.
9. Bankbedarf
Eröffnung eines Bankkontos ist ein wesentlicher Schritt für die Verwaltung der Finanzen Ihres Unternehmens. Es steht Ihnen zwar frei, ein Bankkonto in oder außerhalb Maltas zu eröffnen, aber ein lokales Konto erleichtert den Geschäftsverkehr und die Einhaltung der maltesischen Bankvorschriften.
10. Gebührenstruktur
Die an die maltesische Regierung zu zahlenden Gebühren für die Eintragung eines Unternehmens in Malta variieren je nach genehmigtem Aktienkapital und liegen zwischen 245 EUR und 1.750 EUR. Darüber hinaus ist eine jährliche Mindestgebühr von 100 EUR für die Einreichung des Jahresberichts erforderlich.
11. Steuervorteile und Doppelbesteuerungsabkommen
Malta bietet ein äußerst vorteilhaftes SteuersystemDazu gehören fast 70 Doppelbesteuerungsabkommen, die eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens in zwei verschiedenen Rechtsordnungen verhindern. Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 35%, aber mit dem Rückerstattungssystem kann der effektive Steuersatz für qualifizierte Unternehmen erheblich reduziert werden.
12. Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften
Das Registrierungsverfahren gipfelt in der Einreichung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung. Diese Dokumente beschreiben den operativen Rahmen des Unternehmens, die Aktienstruktur und die Unternehmensführung und sind für die rechtliche Anerkennung in Malta unerlässlich.
13. Buchführung und Rechnungsprüfung
Die Führung ordnungsgemäßer Buchhaltungsunterlagen und die Durchführung jährlicher Rechnungsprüfungen sind obligatorisch. Diese Praktiken gewährleisten die Einhaltung des maltesischen Gesellschaftsgesetzes und der internationalen Rechnungslegungsstandards und sorgen für Unternehmenstransparenz und steuerliche Verantwortung.
Zum Abschluss
Die Gründung eines Unternehmens in Malta als Expatriate bietet zahlreiche Vorteile, von steuerlichen Vorteilen bis hin zur strategischen Positionierung innerhalb der EU.
Indem sie diese detaillierten Schritte befolgen und sicherstellen, dass sie die lokalen Vorschriften einhalten, können Expatriates ihr Unternehmen in Maltas dynamischem und unterstützendem Unternehmensumfeld effektiv aufbauen und wachsen lassen.
Expatax steht Ihnen mit fachkundiger Beratung und Anleitung zur Seite, damit der Prozess reibungslos und erfolgreich verläuft.