Ein Umzug nach Malta ist oft mit praktischen Anpassungen verbunden. Für viele Familien, Berufstätige und Ruheständler gehört dazu auch die Unterstützung durch Hausangestellte. Ob Sie nun ein Kindermädchen, eine Pflegekraft für die Betreuung älterer Menschen oder eine Reinigungskraft für die regelmäßige Instandhaltung des Haushalts einstellen, es ist üblich, davon auszugehen, dass ein privates Arrangement innerhalb eines Privathaushalts informell ist.
In Malta kann diese Annahme irreführend sein.
Hausarbeit ist nach maltesischem Recht eine regulierte Beschäftigung. Sobald eine Person regelmäßig beschäftigt wird, für ihre Dienste bezahlt wird und unter vereinbarten Arbeitsbedingungen arbeitet, kann der Haushalt ein gesetzlich anerkannter Arbeitgeber werden. Dies bringt besondere Verwaltungs- und Lohnbuchhaltungspflichten mit sich, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten.
Wann werden Sie als Haushaltsarbeitgeber betrachtet?
Nach maltesischem Arbeitsrecht ist ein Arbeitgeber in einem Haushalt eine Person, die eine Person einstellt, um Aufgaben in oder um ihre private Wohnung für persönliche oder häusliche Bedürfnisse zu erfüllen.
Dazu gehören in der Regel Kindermädchen und Tagesmütter, Altenpfleger oder private Krankenschwestern, Reinigungskräfte, Haushaltshilfen und sogar Gärtner oder Chauffeure, die für private Zwecke eingestellt werden. Wenn die betreffende Person unter Ihrer Leitung und zu festgelegten Zeiten arbeitet und regelmäßig bezahlt wird, wird das Arbeitsverhältnis im Allgemeinen als Beschäftigung und nicht als Gelegenheitsarbeit eingestuft.

Registrierung als Arbeitgeber
Bevor Sie jemanden einstellen, müssen Sie eine PE-Nummer, die für die Erlaubnis zur Beschäftigung steht, vom Commissioner for Revenue.
Eine PE-Nummer ist für jeden erforderlich, der in Malta Personal beschäftigt, Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehält und Lohnunterlagen im Rahmen des Endabrechnungssystems einreicht.
Wichtig ist, dass Personen, die eine Haushaltshilfe einstellen müssen sich nicht als Selbstständige anmelden oder ein Gewerbe betreiben. In Malta gibt es eine Kategorie, die als häuslicher Arbeitgeber, die Anwendung findet, wenn eine Privatperson eine Person für häusliche oder persönliche Hilfeleistungen einstellt.
Das bedeutet, dass ein Ausländer, der in Malta beschäftigt, pensioniert oder anderweitig ansässig ist, weiterhin ein Kindermädchen, eine Reinigungskraft oder eine Pflegekraft einstellen kann. Die wichtigste Voraussetzung ist die Erlangung einer PE-Nummer und die Einhaltung der entsprechenden Beschäftigungs- und Lohnsummenverpflichtungen.
Ohne eine PE-Nummer kann die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß gemeldet werden.
Arbeitsvertrag und Mindestbedingungen
Hausangestellte fallen unter die Löhne für Hausangestellte Council Wage Regulation Order S.L. 452.40, in dem Mindestbeschäftigungsbedingungen festgelegt sind.
Diese Verordnung deckt Kategorien von Hausangestellten ab, wie z. B. Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Vollzeit- und Teilzeitregelungen, Mindestlohnansprüche, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, gesetzliche Feiertage sowie Grundsätze für bezahlten Urlaub und Krankheitsurlaub.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Beschäftigungsbedingungen zu erstellen, in denen Aufgaben, Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen festgelegt sind.
Eine klare Dokumentation verringert das Risiko von Streitigkeiten und gewährleistet die Einhaltung der maltesischen Arbeitsnormen.
Jobsplus-Einstellungs- und Kündigungsmitteilungen
Jede Beschäftigung muss Jobsplus förmlich gemeldet werden.
Das Einstellungsformular muss am selben Tag, spätestens jedoch vier Arbeitstage nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss die Kündigung innerhalb von vier Tagen mitgeteilt werden. Diese Meldungen sind obligatorisch und gelten auch für Arbeitgeber im Haushalt.
Einstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Malta: Zum Verständnis der Vier-Tage-Regel
Verpflichtungen aus der Gehaltsabrechnung
Sobald Sie als Arbeitgeber registriert sind, sind Sie für den Abzug der Lohnsteuer (sofern zutreffend), den Abzug und die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, die Abführung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, die monatliche Einreichung von FS5 und das Ausfüllen der jährlichen Abstimmungsformulare verantwortlich.
Die monatliche Meldung FS5 muss bis zum letzten Arbeitstag des Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, in dem die Löhne gezahlt wurden.
Live-In Hausangestellte
Wenn die Hausangestellte im Haus des Arbeitgebers wohnt, sollte der Arbeitsvertrag die Bedingungen der Vereinbarung klar definieren, einschließlich der Unterbringungsbedingungen, Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Trennung zwischen Arbeits- und Freizeit. Live-in-Vereinbarungen unterliegen weiterhin in vollem Umfang den maltesischen Beschäftigungsvorschriften.
Die Verpflichtungen des Arbeitgebers werden durch eine Live-in-Vereinbarung nicht eingeschränkt. Das Arbeitsverhältnis bleibt nach maltesischem Recht vollständig geregelt.
Einstellung einer Hausangestellten mit Drittstaatsangehörigkeit (TCN)
Handelt es sich bei der Hausangestellten um einen Drittstaatsangehörigen, muss der Arbeitgeber des Haushalts auch die von der Identità festgelegten Verfahren für die Beantragung einer kombinierten Erlaubnis einhalten. Die Identità verlangt von Arbeitgebern, die Drittstaatsangehörige beschäftigen wollen, dass sie sich zunächst bei der Portal für Arbeitgeber mit Einzelgenehmigung, die Online-Plattform für die Einreichung und Verwaltung von Anträgen. Der Arbeitgeber muss einen Registrierungs- und Überprüfungsprozess durchlaufen, bevor er Zugang zum Portal erhält; danach kann der Antrag im Namen des Arbeitnehmers elektronisch eingereicht werden.
Wichtig ist, dass die Identità ausdrücklich anerkennt Haushaltsarbeitgeber als förderfähige Arbeitgeberkategorie Das bedeutet, dass Privatpersonen, die Hausangestellte beschäftigen, sich genauso wie andere Arbeitgeber über das Portal anmelden und Anträge stellen können.
Häusliche Beschäftigung ist rechtlich durchsetzbar
Die Beschäftigung von Hausangestellten in Malta fällt voll und ganz in den Geltungsbereich des Gesetzes über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen und seiner Nebengesetze. Streitigkeiten werden nicht informell behandelt, nur weil der Arbeitsplatz eine Privatwohnung ist. Die Zuständigkeit für Hausangestellte liegt bei der Abteilung für Arbeits- und Beschäftigungsbeziehungen gemäß dem Löhne für Hausangestellte Council Wage Regulation Order S.L. 452.40, und Arbeitnehmer können Beschwerden über nicht gezahlte Löhne, Urlaub, Feiertage oder Kündigungsbedingungen einreichen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Vereinbarungen, die zwischen Privatpersonen getroffen werden, Gegenstand einer förmlichen Untersuchung und Schlichtung sein können. Für ausländische Haushalte, die in anderen Ländern an eher informelle häusliche Vereinbarungen gewöhnt sind, kann dies eine Überraschung sein. Sobald eine geregelte Arbeit, eine Vergütung und eine Weisungsbefugnis bestehen, ist die Beziehung in Malta rechtlich geschützt und einklagbar, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus einer der Parteien.
Abschließende Überlegungen
Die Einstellung einer Haushaltshilfe ist oft ein wichtiger Schritt für Expat-Haushalte, die zusätzliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung, der Pflege älterer Menschen oder bei regelmäßigen Aufgaben im Haushalt benötigen. Für viele Familien, die sich auf Malta einleben, kann die richtige Unterstützung zu Hause den Alltag erheblich erleichtern.
Auch wenn diese Vereinbarungen in einem Privathaushalt stattfinden, wird die Hausarbeit nach maltesischem Recht als regulierte Beschäftigung behandelt. Wenn Sie sich die Zeit nehmen, die grundlegenden Rahmenbedingungen zu verstehen und die Dinge von Anfang an richtig zu regeln, können Sie unnötige Komplikationen vermeiden und sicherstellen, dass das Arbeitsverhältnis für alle Beteiligten klar und fair ist.
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