Familienzusammenführung vs. Familienangehörigenpolitik für TCNs in Malta

Für einen erfolgreichen Antrag ist es wichtig, den Unterschied zwischen der Familienzusammenführung und der Politik für Familienangehörige in Malta zu verstehen. Für jeden Weg gelten andere Regeln in Bezug auf Einkommen, Anspruchsberechtigung und langfristige Stabilität.
Familienmitglied

Für in Malta lebende Drittstaatsangehörige ist der Nachzug von Familienangehörigen oft der nächste Schritt nach der Sicherung des Aufenthalts. Viele Antragsteller sind sich jedoch nicht bewusst, dass Malta zwei verschiedene Wege für diesen Prozess anbietet: Familienzusammenführung unter Subsidiäre Rechtsvorschriften 217.06 und die Politik für Familienmitglieder.

Diese Wege unterscheiden sich erheblich in Bezug auf Anspruchsberechtigung, Einkommensprüfung und Genehmigungsstruktur. Um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich von Anfang an für den richtigen Weg zu entscheiden. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen diesen beiden Wegen zu verstehen.

Familienzusammenführung (S.L. 217.06)

Dies ist der formale, legale Weg und im Allgemeinen die bevorzugte Option, wenn der Sponsor die erforderlichen Kriterien erfüllt. Er ist für Personen gedacht, die einen festen Wohnsitz in Malta haben.

Um sich zu qualifizieren, muss der Sponsor:

  1. Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
  2. sich seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Malta aufgehalten haben
  3. Nachweis eines stabilen und ausreichenden Einkommens
  4. Bereitstellung einer geeigneten Unterkunft
  5. Abschluss einer umfassenden Krankenversicherung für Familienangehörige

Dieser Weg ist in der Regel auf die Kernfamilie, d. h. Ehegatten und unverheiratete minderjährige Kinder, beschränkt.

Eine wesentliche Einschränkung bei diesem Weg ist die Art und Weise, wie das Einkommen bewertet wird. Es wird nur das Haupteinkommen des Sponsors berücksichtigt. Zusätzliche Einkommensströme wie Boni, Zulagen oder Nebenbeschäftigungen werden in der Regel nicht berücksichtigt. genommen zu berücksichtigen. Der Schwellenwert ist höher und restriktiver und setzt ein Einkommen voraus, das dem maltesischen Durchschnittslohn entspricht (21.000-22.000 € brutto pro Jahr), mit einem zusätzlichen Betrag von 20% pro unterhaltsberechtigter Person.

Politik für Familienmitglieder

Die Richtlinie für Familienangehörige ist ein Ermessensspielraum, der genutzt wird, wenn der Sponsor nicht unter die formalen Bestimmungen fällt. In den meisten Fällen muss der Sponsor mindestens 12 Monate rechtmäßig in Malta gelebt haben, bevor er einen Antrag stellen kann.

Dieser Weg ist in zweierlei Hinsicht flexibler:

  1. Sie kann die Berücksichtigung eines größeren Familienkreises, einschließlich abhängiger erwachsener Familienmitglieder, gestatten, wenn ausreichende Nachweise vorgelegt werden.
  2. Es ermöglicht eine umfassendere Bewertung des angegebenen Einkommens, einschließlich Mieteinnahmen, Dividenden und anderer regelmäßiger Einkünfte sowie der Angabe von Leistungen wie Kindergeld und Arbeitslosengeld.

In bestimmten Fällen kann mehr als ein Sponsor in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn beide Elternteile einen unterhaltsberechtigten Angehörigen unterstützen. In finanzieller Hinsicht basiert die Richtlinie für Familienangehörige auf dem Medianlohn in Malta, der derzeit bei etwa 18.940 € jährlich, wobei für jedes im Antrag genannte Familienmitglied zusätzlich 20% erforderlich sind (Bruttojahreseinkommen).

Anspruchsberechtigte Familienmitglieder

Im Rahmen der Familienzusammenführung sind in der Regel nur Ehegatten und unverheiratete minderjährige Kinder - einschließlich rechtmäßig adoptierter Kinder - anspruchsberechtigt.

Die Richtlinie für Familienangehörige bietet mehr Flexibilität. Ehegatten und minderjährige Kinder sind zwar nach wie vor die Hauptkategorien, doch können auch unterhaltsberechtigte erwachsene Familienangehörige berücksichtigt werden, sofern ausreichende Beweise für eine echte Abhängigkeit vorliegen.

Darüber hinaus werden in Malta geborene Kinder von Eltern mit Drittstaatsangehörigkeit nicht im Rahmen der formellen Familienzusammenführung behandelt. Ihr Aufenthalt wird in der Regel im Rahmen der Politik für Familienangehörige legalisiert, da dies nicht als Szenario für die Familienzusammenführung betrachtet wird. Dies ist auch eine der wenigen Ausnahmen, in denen ein Antrag gestellt werden kann, während sich der Familienangehörige bereits in Malta aufhält.

Wann ist welche Route zu wählen?

Die Route der Familienzusammenführung ist in der Regel die bessere Option, wenn der Zusammenführende die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die Aufenthaltsbedingung (z. B. eine zweijährige Arbeitserlaubnis oder ein langfristiger Aufenthalt) und die höhere Einkommensgrenze. Sie bietet einen strukturierteren Rahmen und kann im Laufe der Zeit zu stabileren Aufenthaltsrechten führen, wobei die Genehmigungen möglicherweise an die Aufenthaltsdauer des Zusammenführenden angepasst werden. Außerdem können Familienangehörige, wie z. B. Ehepartner, eine Beschäftigung in Malta aufnehmen, sofern sie eine Jobsplus-Beschäftigungslizenz erhalten.

Die Politik für Familienmitglieder ist in der Regel die praktische Alternative, wenn der Zusammenführende die formalen Kriterien noch nicht erfüllt, aber dennoch ausreichende Mittel und eine echte familiäre Abhängigkeit nachweisen kann. Dieser Weg ist flexibler in Bezug auf die Einkommensprüfung und erlaubt eine breitere Palette von erklärten Einkommensquellen. Die Genehmigungen werden jedoch jeweils für ein Jahr ausgestellt und sind unbedingt jährlich zu erneuern, wobei die Förderungswürdigkeit jedes Jahr neu bewertet wird.


Wesentliche Unterschiede

KriterienFamilienzusammenführung (S.L. 217.06)Politik für Familienmitglieder
Rechtliche GrundlagenFormeller RechtsrahmenErmessenspolitik
WohnsitzerfordernisMinimum 2 Jahre legaler AufenthaltTypischerweise 12 Monate Aufenthalt
Wer kann sich bewerben?Ehegatte und minderjährige KinderEhepartner, Kinder und in einigen Fällen unterhaltsberechtigte Erwachsene
EinkommensschwelleBasierend auf Durchschnittslohn + 20% pro unterhaltsberechtigte PersonBasierend auf Medianlohn + 20% pro unterhaltsberechtigte Person
EinkommensbewertungStreng - nur Einkommen aus erster BeschäftigungFlexibel - mehrere angegebene Einkommensquellen werden akzeptiert
Mehrere SponsorenNicht erlaubtIn begrenzten Fällen möglich (z. B. bei beiden Elternteilen)
Standort der AnwendungMuss angewendet werden aus dem AuslandAuch aus dem Ausland (Ausnahme für Neugeborene in Malta)
Dauer der ErlaubnisZunächst 1 Jahr, danach kann eine Anpassung an den Sponsor erfolgenStreng 1 Jahr, jährlich verlängerbar
ErneuerungsprozessStabiler nach der ersten ErneuerungJedes Jahr eine vollständige Neubewertung
Recht auf Arbeit (Ehepartner) Erlaubt (vorbehaltlich der Jobsplus-Lizenz)Erfordert separate Genehmigung


Bewerbungsprozess

Die Anträge werden eingereicht über Portal des Referats Identità Malta Expatriates unter Verwendung der entsprechenden Formulare, je nachdem, ob es sich um einen Neu- oder Verlängerungsantrag handelt. Der Zugriff auf das Portal kann mit e-ID-Zugangsdaten oder einem alternativen Login erfolgen, bei dem sich die Antragsteller mit ihrem Reisepass und ihrer E-Mail-Adresse anmelden können.

Typische Dokumentation

Die Bewerber sollten Folgendes mitbringen:

  • Wettbewerbsfähiges Bewerbungsformular: Herunterzuladen vom Portal für die jeweilige Anwendung
  • Aufenthaltstitel des Sponsors
  • Personenstandsurkunden (Heirats- oder Geburtsurkunden)
  • Nachweis der Unterkunft, einschließlich Mietvertragsunterlagen, Genehmigung der Wohnungsbehörde und erforderliche Bescheinigungen
  • Erklärung des Architekten, die die Eignung der Unterkunft bestätigt
  • Nachweis der finanziellen Mittel (FS3 und die letzten 6 Gehaltsabrechnungen)
  • Krankenversicherungsschutz, falls zutreffend
  • Schulbesuchsbestätigung für Kinder (jährlich)
  • Verwahrungsdokumentation, soweit relevant
  • Unterlagen zur Gesundheitsuntersuchung (Impfnachweise oder diesbezügliche Anfragen, die über die zuständigen Behörden eingereicht werden müssen) E-Mail der Gesundheitsbehörde)
  • Je nach Fall können zusätzliche Unterlagen angefordert werden, z. B. Anschreiben, zusätzliche Einkommensnachweise usw.
  • Bearbeitung und Gebühren: Für Anträge wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
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3D-Darstellung des Bewertungsformulars

Die Genehmigung der Gesundheitsprüfung ist im Allgemeinen nur einmal erforderlich. Bei Verlängerungen sollte dasselbe Genehmigungsdokument erneut beigefügt werden. Dasselbe gilt für die Erklärung des Architekten, es sei denn, es hat eine Adressänderung stattgefunden.

Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität des Falles variieren. Während Standardanträge oft innerhalb weniger Wochen bearbeitet werden, kann die Bearbeitung komplexerer Fälle länger dauern, insbesondere wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind. Nach der Genehmigung werden die Antragsteller aufgefordert, die biometrischen Verfahren zu durchlaufen und die Originaldokumente zur Überprüfung vorzulegen.

Schlussbemerkung

Es ist entscheidend, von Anfang an den richtigen Weg zu wählen. Der formale Weg der Familienzusammenführung bietet zwar ein strukturierteres und potenziell stabileres Ergebnis, ist aber mit strengeren Anspruchsvoraussetzungen verbunden. Die Richtlinie für Familienangehörige hingegen bietet Flexibilität, erfordert aber eine kontinuierliche Einhaltung und jährliche Erneuerung.

Jeder Antrag wird individuell geprüft, und eine sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Anforderungen, finanzielle Schwellenwerte, Unterlagen und Verfahren können sich ohne Vorankündigung ändern. Jeder Antrag wird von Fall zu Fall geprüft, und die Bewilligung kann nicht garantiert werden, insbesondere bei diskretionären Verfahren. Antragsteller sollten sich stets über die aktuellen Anforderungen informieren bei Identità Malta oder lassen Sie sich vor der Einreichung eines Antrags professionell beraten.

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