Malta ist ein beliebtes Ziel für ausländische Familien, und es ist nicht ungewöhnlich, dass ausländische Staatsangehörige ein Kind aufnehmen, während sie sich legal auf der Insel aufhalten. Während der medizinische Prozess in der Regel nahtlos verläuft, müssen die Eltern auch eine Reihe von administrativen und einwanderungsbezogenen Schritten absolvieren, um sicherzustellen, dass der Status ihres Kindes ordnungsgemäß geregelt ist.
Schritt 1: Geburtsregistrierung in Malta
Ein Kind, das in Malta oder Gozo geboren wird, muss offiziell im Melderegister eingetragen werden. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung und muss innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Geburt erfolgen.
In den meisten Fällen erleichtert das Krankenhaus die Erstanmeldung. Die Eltern sind jedoch weiterhin dafür verantwortlich, dass die Registrierung abgeschlossen wird. Nach der Registrierung wird eine offizielle Geburtsurkunde ausgestellt, die die Grundlage für alle weiteren Unterlagen bildet.
Wird die Geburt nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens registriert, kann dies zu Verzögerungen oder administrativen Komplikationen führen, insbesondere bei der Beantragung ausländischer Pässe oder Aufenthaltsdokumente.
💡 Wichtiger Hinweis:
Wenn die Eltern rechtmäßig verheiratet sind, muss in der Regel nur ein Elternteil bei der Geburtsanmeldung anwesend sein.
Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen jedoch beide Elternteile anwesend sein, und es kann eine notariell beglaubigte Bestätigung als Teil des Registrierungsverfahrens verlangt werden.
Schritt 2: Beschaffung der maltesischen Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt können die Eltern eine Geburtsurkunde für ihr Kind beantragen. Dieses Dokument bestätigt den Geburtsort, verleiht aber nicht die maltesische Staatsangehörigkeit.
Die Geburtsurkunde ist ein Schlüsseldokument und wird für folgende Zwecke benötigt:
- künftige Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
- Beantragung von Reisepässen bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat
- Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung oder Registrierung in Malta
Die Eltern sollten auch prüfen, ob je nach Staatsangehörigkeit des Kindes und den Anforderungen des ausstellenden Landes eine apostillierte oder legalisierte Version der Geburtsurkunde erforderlich ist.
Schritt 3: Beantragung des Reisepasses für das Kind

Ein Kind, das in Malta geboren wird, erhält nicht automatisch die maltesische Staatsbürgerschaft. In den meisten Fällen erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit eines oder beider Elternteile, und es muss einen Reisepass des jeweiligen Herkunftslandes erhalten.
Es gibt kein allgemeingültiges maltesisches Gesetz, das eine strenge Frist wie “zwei Jahre nach der Geburt” für die Ausstellung eines ausländischen Passes vorschreibt. Die Ausstellung eines Reisepasses richtet sich nach den Gesetzen und Verfahren des Landes, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt.
Dennoch sollten die Eltern den Reisepass so früh wie möglich beantragen. In der Praxis ist der Reisepass erforderlich, um:
- den Einwanderungsstatus des Kindes in Malta zu regeln
- Anträge auf Wohnsitznahme oder Familienangehörige einreichen
- rechtmäßig nach Malta ein- und ausreisen
Verzögerungen bei der Beschaffung eines Reisepasses führen häufig zu späteren Komplikationen, insbesondere wenn die Aufenthaltsdokumente zeitkritisch sind.
Schritt 4: Regularisierung des Aufenthaltsstatus des Kindes in Malta
Sobald das Kind einen Reisepass hat, ist der nächste Schritt die Legalisierung des Aufenthalts in Malta. Das anzuwendende Verfahren hängt davon ab, ob sich die Familie im Rahmen der EU-Freizügigkeit oder eines Nicht-EU-Aufenthaltsrahmens in Malta aufhält.
EU-Familien machen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch
Wenn mindestens ein Elternteil ein Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz ist, der in Malta aufgrund einer Beschäftigung, einer selbständigen Erwerbstätigkeit, eines Studiums oder der Selbstversorgung Vertragsrechte ausübt, gilt das Kind als Familienmitglied im Sinne der EU-Freizügigkeitsvorschriften.
Nach den EU-Aufenthaltsvorschriften müssen Personen, die sich länger als drei Monate in Malta aufhalten wollen, ihre Anwesenheit registrieren lassen. Da sich ein Neugeborenes bereits von Geburt an physisch in Malta aufhält, besteht der praktische Ansatz darin, zunächst die Geburtsregistrierung abzuschließen und den Reisepass zu erhalten und dann die entsprechenden Aufenthaltsdokumente für das Kind als Familienmitglied des EU-Bürgers einzureichen.
Die Dreimonatsfrist ist besonders wichtig, sobald das Kind im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, da dies der Zeitpunkt ist, an dem eine formelle Anmeldung für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich wird.
Neugeborene in Familien mit Wohnsitz außerhalb der EU
Für Nicht-EU-Familien gilt, dass ein in Malta geborenes Kind nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht erhält. Das Neugeborene muss formell im Rahmen des bestehenden Aufenthaltsrechts der Eltern regularisiert werden.
In der Praxis umfasst das Verfahren drei Schritte:
- die Geburt zu registrieren und die maltesische Geburtsurkunde zu erhalten
- einen gültigen Reisepass oder ein vorläufiges Reisedokument aus dem Land, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, sicherzustellen
- den entsprechenden Antrag im Rahmen der Richtlinie für Familienangehörige zu stellen, sobald das Kind im Besitz eines Reisepasses ist
Wenn in Malta keine Botschaft verfügbar ist, müssen die Eltern möglicherweise ein vorläufiges Reisedokument über ihre Konsularbehörden beantragen, zur Ausstellung des Passes in ihr Heimatland reisen und dann nach Malta zurückkehren. Nach der Wiedereinreise kann der Antrag für den Familienangehörigen gestellt werden, da minderjährige Kinder, die in Malta geboren wurden, anerkannt werden.
Im Einzelnen sieht die Richtlinie vor, dass die Anträge in der Regel gestellt werden sollten, bevor sich der Familienangehörige physisch in Malta aufhält. Es wird jedoch ausdrücklich eine Ausnahme für minderjährige, in Malta geborene Kinder anerkannt, so dass ihr Aufenthalt legalisiert werden kann, auch wenn sie sich bereits bei der Geburt im Hoheitsgebiet befinden.
💡
Auch wenn das Kind in Malta geboren ist, hängt sein Aufenthaltsstatus weiterhin vom betreuenden Elternteil ab, und die Aufenthaltserlaubnis muss entsprechend der geltenden Gültigkeitsdauer verlängert werden: Aufenthaltskarten für Kinder von Nicht-EU-Ausländern werden am 1 Jahr Laufzeit - müssen daher jährlich erneuert werden, auch wenn die Eltern eine Aufenthaltserlaubnis mit längerer Laufzeit haben, z. B. eine 2-jährige Arbeitserlaubnis oder einen langfristigen Aufenthalt.
Botschaften und Konsulate in Malta

Wenn Sie einen Reisepass oder ein Notreisedokument für Ihr Neugeborenes benötigen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Land eine Botschaft oder ein Konsulat in Malta unterhält.
Wenn Wenn Ihr Land nicht vor Ort vertreten ist, wird der Antrag in der Regel von der nächstgelegenen akkreditierten Auslandsvertretung bearbeitet.
Nach der Ausstellung des Passes oder des Reisedokuments sollte das entsprechende Verfahren für den Aufenthalt in der EU oder in einem Drittland bzw. für die Abhängigkeit von der EU abgeschlossen werden.
A Klarer Weg nach vorn
Die Geburt eines Kindes im Ausland ist ein wichtiger Moment im Leben, und die korrekte Erledigung der rechtlichen Formalitäten sorgt für langfristige Stabilität für Ihre Familie in Malta. Die Verfahren für Neugeborene sind strukturiert und vorhersehbar, wenn sie in der richtigen Reihenfolge angegangen werden, aber sie erfordern ein Bewusstsein für die Anforderungen der zivilen Registrierung und der Einwanderung.
Persönliche Unterstützung bei Fragen zum Aufenthalt von Neugeborenen und zur Einhaltung von Familienvorschriften in Malta, unser Team steht Ihnen in jeder Phase zur Seite.
Bleiben Sie mit uns in den sozialen Medien in Verbindung, um aktuelle Informationen über das Leben als Expat in Malta zu erhalten, einschließlich Informationen zu Steuern, Immobilien und Wohnsitz.