Einstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Malta: Zum Verständnis der Vier-Tage-Regel

Die Jobsplus-Formulare für die Einstellung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen innerhalb von vier Arbeitstagen nach Aufnahme oder Beendigung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers eingereicht werden. Mit der strengeren Überwachung ist die rechtzeitige Berichterstattung nun ein wesentlicher Bestandteil der Einhaltung der Vorschriften durch die Arbeitgeber in Malta.
Einstellung und Beendigung

Die Verpflichtung zur Einstellung und zur Meldung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers in Malta. Eine Beschäftigung beginnt oder endet nicht nur offiziell mit einem Vertrag. Sie muss auch förmlich an Jobsplus gemeldet werden.

Im Rahmen der Gesetz über Beschäftigungs- und Ausbildungsdienste (Kapitel 594 der Gesetze von Malta), In Malta sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Jobsplus zu benachrichtigen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt und wenn er sie beendet. Diese Meldungen sind Teil des maltesischen Systems zur Erfassung von Arbeitsverhältnissen und ein Kernelement der Einhaltung der Vorschriften durch den Arbeitgeber.

Während der rechtliche Rahmen seit Jahren besteht, sind die Erwartungen an die Durchsetzung im Jahr 2026 höher. Die Meldefristen werden strenger überwacht, und die Einhaltung der Vorschriften wird zunehmend mit einer umfassenderen Regulierung der Arbeitnehmerschaft verknüpft, insbesondere wenn es um die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen geht.

Die Vier-Tage-Regel - eine Erklärung

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, das Einstellungsformular einzureichen:
  • Am ersten Arbeitstag des Arbeitnehmers
  • Spätestens vier Arbeitstage nach dem effektiven Starttermin

Die gleiche Frist von vier Arbeitstagen gilt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und ein Kündigungsformular eingereicht werden muss.

In der Praxis ist die Einreichung am ersten Tag die sicherste Vorgehensweise. Die Frist von vier Arbeitstagen ist eine gesetzliche Höchstgrenze, keine verwaltungstechnische Gnadenfrist.

Die Formulare für die Einstellung und die Kündigung müssen über die Jobsplus Online-Portal für Arbeitgeberdienste, das der Standard-Meldekanal für Arbeitgeber ist. Interne Prozesse sollten daher sicherstellen, dass der Zugang zum Portal vor dem Startdatum des Mitarbeiters aktiv ist.

Es gibt begrenzte Ausnahmen. Bestimmte Anmeldungen von Selbstständigen und Haushaltsarbeitgebern können per E-Mail und nicht über das Online-System eingereicht werden.

Wenn eine Einreichung per E-Mail erforderlich ist, sollten die Formulare an folgende Adresse geschickt werden:

Die Arbeitgeber sollten den Nachweis über die Einreichung und die erhaltene Bestätigung aufbewahren. Eine klare Dokumentation ist Teil eines guten Compliance-Managements.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass verspätet eingereichte Formulare im Portal Jobsplus Employer Online Services sichtbar gekennzeichnet sind. Formulare, die außerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens eingereicht werden, sind mit einem Sternchen gekennzeichnet, so dass Verzögerungen im System erkennbar sind. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, die Frist konsequent einzuhalten.

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Eine kurze Anmerkung zu Inhabern von Einzelgenehmigungen

Für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer einheitlichen Arbeitserlaubnis sind, gilt die Verpflichtung zur Einstellung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin in vollem Umfang.

Die Beschäftigung darf erst aufgenommen werden, wenn die befristete Arbeitsgenehmigung, das blaue Papier, erteilt wurde. Mit dem Ausstellungsdatum dieser Genehmigung kann der Arbeitnehmer die Arbeit für den zugelassenen Arbeitgeber aufnehmen.

Die Genehmigung selbst ersetzt jedoch nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, Jobsplus zu informieren. Sobald der Arbeitnehmer die Arbeit tatsächlich aufnimmt, muss das Einstellungsformular an diesem ersten Arbeitstag und spätestens vier Arbeitstage nach dem tatsächlichen Arbeitsbeginn eingereicht werden.

Das gleiche Prinzip gilt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Kündigungsformular innerhalb von vier Arbeitstagen nach dem Tag der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzulegen. Diese Verpflichtung ist keine Ermessensfrage. Ein Arbeitgeber darf die Meldung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund interner Streitigkeiten, ausstehender Zahlungen oder anderer Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitnehmer verzögern, zurückhalten oder verweigern.

Gemeinsame Bereiche, in denen Arbeitgeber zurückbleiben

Die meisten Arbeitgeber haben aus folgenden Gründen Schwierigkeiten mit der Berichterstattung über das Engagement:
  • Unklare interne Zuständigkeit für die Einreichungen
  • Portalzugang am Starttag nicht aktiv
  • Das Onboarding findet außerhalb der normalen Geschäftszeiten statt
  • Missverständnis von Fristen

Eine praktische Regel zur Einhaltung ist einfach: Bestätigen Sie das Anfangsdatum, bereiten Sie alle Mitarbeiterinformationen im Voraus vor und reichen Sie die Einstellungsund Kündigungsformulare nach Möglichkeit am ersten Tag ein..

Warum die Durchsetzung im Jahr 2026 stärker ist

Jüngste Mitteilungen von Jobsplus und aus Beratungsstellen bestätigen, dass die Einhaltung der gesetzlichen Fristen verstärkt wird. Die Meldefristen werden nicht mehr so locker gehandhabt wie in der Vergangenheit, und Verzögerungen können administrative Konsequenzen nach sich ziehen.

Für Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige einstellen, ist eine rechtzeitige Meldung sogar noch wichtiger. Verzögerungen bei der Meldung der Einstellung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen können sich auf die Bearbeitung von Beschäftigungslizenzen und Einzelgenehmigungen auswirken, was zu Störungen bei der Einstellung und im Betrieb führen kann.


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