In Malta werden die Beschäftigungsarten in verschiedene Kategorien eingeteilt, die jeweils spezifische Definitionen und Bedingungen haben. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Beschäftigungsarten und deren Bedingungen:
1. Unbefristete Verträge
- Definition: Sie werden auch als unbefristete Verträge bezeichnet und haben kein bestimmtes Enddatum.
- Bedingungen: Arbeitnehmer werden in der Regel nach einer Probezeit eingestellt und haben Anspruch auf alle Rechte, einschließlich Arbeitsplatzsicherheit, Sozialleistungen und das Recht auf Kündigungsfristen.
- Bewährung: Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber in gegenseitigem Einvernehmen auf maximal ein Jahr verlängert werden.
2. Befristete Verträge
- Definition: Verträge mit einem bestimmten Anfangs- und Enddatum.
- Bedingungen: Sie darf insgesamt vier Jahre nicht überschreiten und muss mindestens sechs Monate betragen, es sei denn, es liegen besondere Gründe für eine kürzere Dauer vor. Die Verlängerung der gleichen Aufgaben und Funktionen erfordert keine neue Probezeit.
- Terminierung: Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne triftigen Grund hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Lohns für die verbleibende Zeit.
- Bewährung: Zwei Monate für je sechs Monate Vertragsdauer, wobei die Probezeit bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünfzehn Monaten höchstens sechs Monate betragen darf.
3. Halbtagsbeschäftigung
- Definition: Arbeitnehmer arbeiten weniger Stunden als Vollzeitbeschäftigte, in der Regel weniger als 40 Stunden pro Woche.
- Bedingungen: Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die gleichen Rechte und Leistungen wie Vollzeitbeschäftigte, und zwar anteilig. Dazu gehören Urlaub, Lohn und andere Ansprüche.
4. Befristete Beschäftigung
- Definition: Kurzfristige Beschäftigung, oft zur Deckung des saisonalen Bedarfs oder zur Deckung spezifischer Projektanforderungen.
- Bedingungen: Ähnlich wie befristete Verträge, aber im Allgemeinen von kürzerer Dauer und flexibler in Bezug auf die Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen.
5. Selbstständig
- Definition: Personen, die ihr eigenes Unternehmen oder Gewerbe betreiben und nicht bei einem anderen Unternehmen beschäftigt sind.
- Bedingungen: Sie sind für ihre eigenen Steuerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge und Geschäftskosten verantwortlich. Sie haben mehr Flexibilität, aber weniger Arbeitsplatzsicherheit und weniger Beschäftigungsrechte.
6. Telearbeit
- Definition: Die Mitarbeiter erledigen ihre Arbeit aus der Ferne, oft von zu Hause aus, und nutzen dabei digitale Kommunikationsmittel.
- Bedingungen: Es gibt Telearbeitsvereinbarungen, in denen die Bedingungen, Zuständigkeiten und Ansprüche ähnlich wie bei der Arbeit vor Ort festgelegt sind.
7. Gelegenheitsarbeit
- Definition: Beschäftigung nach Bedarf, oft ohne festen Zeitplan.
- Bedingungen: Gelegenheitsarbeiter werden in der Regel für kurze Zeiträume oder bestimmte Aufgaben eingestellt und haben in der Regel nicht die gleichen Ansprüche wie Festangestellte oder befristet Beschäftigte.
8. Saisonale Beschäftigung
- Definition: Die Beschäftigung ist an bestimmte Jahreszeiten oder Zeiträume im Jahr gebunden.
- Bedingungen: Wird häufig in Branchen wie dem Tourismus und der Landwirtschaft eingesetzt, wo die Nachfrage saisonal schwankt. Die Arbeitnehmer haben für die Dauer ihres Vertrags Anspruch auf die üblichen Arbeitsrechte.
9. Beschäftigung auf Probe
- Definition: Erstes Arbeitsverhältnis, bei dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Vertrag mit kürzerer Frist kündigen können.
- Bedingungen: Dauert in der Regel sechs Monate, kann aber verlängert werden. Die Arbeitnehmer haben während dieser Zeit weniger Rechte als bei einer Festanstellung.
Diese Beschäftigungsformen werden in Malta durch das Gesetz über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen geregelt, das sicherstellt, dass die Rechte der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber klar definiert und geschützt sind. Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim Department of Industrial and Employment Relations (DIER) Website.