Ein Leitfaden zur Überweisungsbasis in Malta         

Überweisungsbasis in Malta         

Die Besteuerung kann oft verwirrend erscheinen, insbesondere wenn es um internationale Angelegenheiten geht. Andererseits ist es für diejenigen, die Malta als ihren Wohnsitz in Betracht ziehen, von großer Bedeutung, die Grundsätze der Überweisungsgrundlage zu verstehen.

Um den Prozess vor Ihrem Umzug zu vereinfachen, helfen wir Ihnen, die wichtigsten Begriffe und Regeln für diese Form der Besteuerung zu entdecken.

Überweisungsbasis: Was bedeutet das?

Wenn es um die Besteuerung in Malta geht, wird oft der Begriff "Überweisungsgrundlage" erwähnt. Aber was bedeutet er eigentlich?

Die "Überweisungsbasis" in der maltesischen Besteuerung ist ein Konzept, mit dem festgelegt wird, wie natürliche Personen, die in Malta leben, aber ausländisches Einkommen haben, besteuert werden. Vereinfacht bedeutet dies, dass diese Personen zahlen nur Steuern auf ihr Einkommen aus maltesischen Quellen und auf ausländisches Einkommen nur, wenn sie dieses Geld nach Malta bringen (oder "überweisen").

Wenn zum Beispiel jemand, der in Malta lebt, Geld aus einem Job in Malta verdient, wird er auf dieses Einkommen wie üblich besteuert. Verdient er jedoch auch Geld aus Investitionen in einem anderen Land, so wird dieses ausländische Einkommen nur dann besteuert, wenn er es auf eine Bank in Malta überweist. Behalten sie dieses Geld im Ausland, wird es in Malta nicht besteuert. Dieses System kann für Personen von Vorteil sein, die in mehreren Ländern Geld verdienen, aber die meiste Zeit in Malta leben.

Besteuerungsgrundlage für Überweisungen betrifft nicht ansässige Personen

Das Überweisungsprinzip gilt für natürliche Personen, die entweder keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Malta haben. Dieser Rahmen regelt, wie Einkommen und Kapitalgewinne auf der Grundlage ihrer Quelle und des Ortes, an dem sie erzielt werden, besteuert werden:  

  • Einkünfte, die in Malta erzielt werden, unterliegen der maltesischen Besteuerung, unabhängig davon, wo sie bezogen werden.
  • Außerhalb Maltas verdientes Einkommen wird in Malta nur dann besteuert, wenn es in das Land überwiesen wird.
  • Kapitalgewinne aus außerhalb Maltas gelegenen Vermögenswerten sind in Malta nicht steuerpflichtig, selbst wenn sie in das Land überwiesen werden.

Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Domizil

Der Steuerstatus einer Person in Malta hängt von Begriffen wie Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Domizil ab:

  • Wohnsitz: Sie wird durch die physische Anwesenheit bestimmt, wobei ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in Malta innerhalb eines Kalenderjahres als Residenz gilt. Diejenigen, die beabsichtigen, sich dauerhaft in Malta aufzuhalten, gelten ab dem Tag ihrer Ankunft als Einwohner.
  • Gewöhnlicher Wohnsitz: Wer dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit in Malta lebt, gilt als gewöhnlicher Einwohner. Auch vorübergehend aufhältige Personen können unter bestimmten Bedingungen zu gewöhnlichen Einwohnern werden. Dies gilt beispielsweise für Personen, die sich jedes Jahr mehr als 183 Tage ununterbrochen in Malta aufhalten, z. B. in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Darüber hinaus können auch Personen darunter fallen, die sich zwar nicht länger als 183 Tage in einem Jahr in Malta aufhalten, das Land aber häufig über einen längeren Zeitraum, beispielsweise drei Jahre, besuchen und persönliche und wirtschaftliche Verbindungen zu Malta aufbauen.
  • Domizil: Es ist nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden, sondern gibt an, wo eine Person ihren ständigen Wohnsitz sieht. Man kann ein Domizil der Wahl erwerben, wenn man die Absicht hat, sich dauerhaft in einem Land aufzuhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Status der Nicht-Wohnsitznahme in Malta.      

In Betracht zu ziehen: Eine als gewöhnlich ansässig eingestufte Person verliert diesen Status, wenn sie Malta dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit verlässt. Bei vorübergehender Abwesenheit von Malta bleibt der Status als Gebietsansässiger jedoch erhalten, es sei denn, die Abwesenheit steht im Widerspruch zu den Kriterien für die Gebietsansässigkeit - in der Regel, wenn die Person in einem anderen Land steuerlich ansässig wird. Die Bestimmung des Wohnsitzes hängt in solchen Fällen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die zu Malta bestehen.

Wo werden Einkommen und Kapitalerträge besteuert?

Die Besteuerung von Einkommen und Kapitalerträgen in Malta folgt diesen Grundsätzen: 

  • In Malta anfallendes Einkommen: Einkünfte aus Tätigkeiten, die in Malta ausgeübt werden, werden in Malta besteuert. Passives Einkommen wird dort besteuert, wo sich die Quelle befindet.
  • In Malta anfallende Kapitalgewinne: Gewinne aus in Malta belegenem Vermögen sind in Malta steuerpflichtig.

Sie finden weitere Informationen über Kapitalerträge in Malta in unserem Leitfaden.

In Malta erzieltes Einkommen unterliegt der Besteuerung

In Malta bezogene Einkünfte, ob direkt oder indirekt, unterliegen der Besteuerung. Bei Überweisungen auf maltesische Bankkonten oder über Kreditkarten wird davon ausgegangen, dass es sich um Einkommen handelt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Überweisungen mit Kapitalcharakter, z. B. Erbschaften oder Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten, gelten jedoch nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Wenn Sie also Ihre Apple-Aktien außerhalb Maltas halten und sie verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, wird dieser Gewinn nicht besteuert, selbst wenn Sie die Gelder nach Malta überweisen. Ein weiteres Beispiel: Die Dividenden, die Sie auf Ihre Apple-Aktien erhalten, oder die Zinsen aus Unternehmens- oder Staatsanleihen sind keine Kapitalgewinne und würden daher besteuert.

Schließlich ist zu beachten, dass nach Malta überwiesene Ersparnisse werden nicht besteuert. Nach der von den maltesischen Steuerbehörden zugelassenen Praxis gelten Gelder, die ein Kalenderjahr lang außerhalb Maltas gehalten werden, als Ersparnisse.

Mindeststeuerpflicht für Nicht-Domizilierte

Nicht in Malta ansässige natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Malta haben, müssen eine Mindeststeuer von 5.000 € jährlich entrichten, wenn ihr weltweites Einkommen 35.000 € übersteigt. Die Entlastung kann für anderweitig gezahlte Steuern beantragt werden. Alternativ können sich natürliche Personen für eine weltweite Besteuerung entscheiden, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerschuld führt.   

Schlussfolgerung

Für jeden, der einen Wohnsitz in Malta in Erwägung zieht, ist es unerlässlich, die Grundsätze der Besteuerung zu verstehen, insbesondere in Bezug auf die Überweisungsgrundlage. Wenn man sich mit diesen Konzepten vertraut macht und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch nimmt, kann man sich in der Steuerlandschaft gut zurechtfinden und fundierte Entscheidungen in Bezug auf seine finanziellen Angelegenheiten treffen.

Richtig beraten lassen

Die Besteuerung kann komplex sein, und die unterschiedlichen Fälle der einzelnen Personen beeinflussen die Steuerpflichten. Es ist wichtig, sich vor der Niederlassung in Malta professionell beraten zu lassen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Steuerplanung zu optimieren. Zögern Sie nicht, auf unserer Website Expatax Malta um Hilfe zu bitten.

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